In der heutigen digitalen Welt kann jeder schnell und einfach ein Foto mit seinem Smartphone anfertigen. Und auch Medien leben im Internet davon, ihre Themen mit Fotos zu unterlegen.
Ist jedoch eine Person auf den Fotos abgebildet, kommt das Recht am eigenen Bild ins Spiel – und das ist zweifacher Hinsicht: Sowohl derjenige, der jemand anderen fotografiert und dieses Bild veröffentlichen will, als auch derjenige, dessen Abbild öffentlich verbreitet wird, kommt mit dieser Thematik in Kontakt.
Darum ist es auch so wichtig, sich der Grundzüge des Rechts am eigenen Bild bewusst zu sein, um zu wissen, welche Rechte man hat und was insbesondere die Medien (nicht) dürfen.
Unser Mitarbeiter Philipp Guttmann hat sich im Rahmen einer universitären Bachelor Arbeit mit dem Thema der Verwechslung in den Medien und dem Recht auf am eigenen Bild auseinandergesetzt. Wir freuen uns, dass diese mit zwölf Punkten bewertete Arbeit und auf der Webseite publiziert werden darf. „Das Recht auf Verpixelung in der Medienberichterstattung – Philipp Guttmann“ weiterlesen

Das Filmen und Fotografieren von Polizisten ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung nunmehr entschieden, dass Polizisten gefilmt werden dürfen, wenn diese ihrerseits bei öffentlichen Veranstaltungen Aufnahmen machen.
genblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.