In einem aktuellen Gerichtsurteil hat das OLG Düsseldorf (Urt. v. 17.03.2016 – Az.: I-15 U 64/15) klargestellt, dass die Check-Mail beim Double Opt-In-Verfahren keine unzulässige Werbung darstellt, sondern grundsätzlich erlaubt ist.
Noch vor knapp vier Jahren hatte das OLG München (Urt. v. 27.09.2012 – Az.: 29 U 1682/12) das genaue Gegenteil entschieden: Die Bestätigungsmail sei ein Spam und somit verboten. Die Entscheidung wurde damals kontrovers diskutiert. „Zwei verschiedene OLG-Auffassungen: Bestätigungsmail beim Double-Opt-In-Verfahren nun doch kein Spam?“ weiterlesen

Trotz vieler Gerichtsentscheidungen in den letzten Jahren, gibt es immer noch zahlreiche ungeklärte rechtliche Fragen, die die Nutzung von Tauschbörsen betreffen. Auch werden weiter Abmahnungen, insbesondere durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen.