Verstoß gegen Unterlassungserklärung – Bild auf Server

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Wenn nach einer Abmahnung wegen einer Bildrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist unbedingt zu prüfen, ob das Bild tatsächlich dauerhaft gelöscht worden ist, insbesondere auch vom Server gelöscht wurde. Bislang stellte es ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung dar, wenn nach Abgabe einer Unterlassungserklärung das Bild weiterhin auf dem Server zum Abruf bereit steht. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass nicht jedes vergessene Foto auf dem Server, gleich einen Verstoß gegen eine Unterlassungsklage bedeutet. „Verstoß gegen Unterlassungserklärung – Bild auf Server“ weiterlesen