Steuerpflicht privater Verkäufer auf eBay

Paragraph_3Umfangreiche private Verkaufsaktivitäten über eBay können dazu führen, dass eine Umsatz- und Einkommensteuer für die Einnahmen an das Finanzamt zu zahlen ist. Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt. (FG Köln Urteil vom 04.03.2015, Az. 14 K 188/13.

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Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer

paragraphDas Finanzgericht in Münster hat mit Urteil vom 3. April 2014 (Az. 5 K 2386/11 U) entschieden, dass Zahlungen, welche als Aufwendungsersatz aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern gezahlt werden nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sondern einen  nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.

In dem zugrunde liegenden Verfahren hat die Klägerin durch einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt Wettbewerber wegen fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt und ließ sich die hierdurch entstandenen Kosten von den Wettbewerbern erstatten. Das Finanzamt unterwarf diese Aufwendungsersatzzahlungen der Umsatzsteuer. Nach Ansicht des Finanzamts habe die Klägerin durch die Abmahnung umsatzsteuerpflichtige Leistungen an ihre Wettbewerber erbracht, weil sie als Geschäftsführerin ohne Auftrag in deren Interesse tätig geworden sei.

Dieser Argumentation des Finanzamts schloss sich das Gericht nicht an. „Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer“ weiterlesen