
In einem Urteil hat das OLG Köln entschieden, dass das Einstellen von Profilbildern in sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook, gleichzeitig eine konkludente Einwilligung zur Verwendung dieser Bilder in Personensuchmaschinen darstellt. (OLG Köln, Urteil v. 09.02.2010, Az. 15 U 107/09,
Voraussetzung ist, dass eine vorhandene Sperrmöglichkeit dieser Funktion nicht genutzt wurde und das Profilfoto somit ungeschützt eingestellt wurde.
Sachverhalt
In dem Kölner Fall hatte der Kläger ein Foto von sich ungeschützt auf einer Website eingestellt. Dieses Foto wurde anschließend von der Personensuchmaschine der Beklagten verwendet.
Daraufhin verklagte der Kläger die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung sowie auf die Feststellung der Schadenersatzpflicht.

Der EuGH hat entschieden, dass google bestimmte Links löschen muss. Durch dieses „Recht auf Vergessen“ ist es Betroffenen möglich eine Löschung derjenigen Links zu verlangen, die eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 13.05.2014 (Az. C-131/12) könnte das Internet verändern und kam für viele Experten überraschend. Der EuGH hat entschieden, dass jeder von Google verlangen kann, dass bei Suchen im Zusammenhang mit seinem Namen bestimmte Webseiten mehr nicht angezeigt werden dürfen.