
In einem Urteil hat das OLG Köln entschieden, dass das Einstellen von Profilbildern in sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook, gleichzeitig eine konkludente Einwilligung zur Verwendung dieser Bilder in Personensuchmaschinen darstellt. (OLG Köln, Urteil v. 09.02.2010, Az. 15 U 107/09,
Voraussetzung ist, dass eine vorhandene Sperrmöglichkeit dieser Funktion nicht genutzt wurde und das Profilfoto somit ungeschützt eingestellt wurde.
Sachverhalt
In dem Kölner Fall hatte der Kläger ein Foto von sich ungeschützt auf einer Website eingestellt. Dieses Foto wurde anschließend von der Personensuchmaschine der Beklagten verwendet.
Daraufhin verklagte der Kläger die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung sowie auf die Feststellung der Schadenersatzpflicht.

In meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Medienrecht und Partner des CentralVerbands der deutschen Berufsfotografen habe ich viel mit dem Thema Fotorecht und hier auch insbesondere mit dem Thema des Bilddiebstahls zu tun. Ich vertrete zahlreiche Fotografen und Agenturen, welche gegen eine illegale Verwendung Ihrer Bilder im Internet vorgehen.