In meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Medienrecht und Partner des CentralVerbands der deutschen Berufsfotografen habe ich viel mit dem Thema Fotorecht und hier auch insbesondere mit dem Thema des Bilddiebstahls zu tun. Ich vertrete zahlreiche Fotografen und Agenturen, welche gegen eine illegale Verwendung Ihrer Bilder im Internet vorgehen.
Zusammenarbeit mit Fotografen
Die Zusammenarbeit zwischen mir als Rechtsanwalt und dem Fotografen beginnt meistens damit, dass der Fotograf feststellt, dass eines seiner Fotos unberechtigt im Internet genutzt wird. Um entsprechende Verstöße leicht und schnell zu finden empfehle ich übrigens die Google Bildersuche.
Bilddiebstahl finden
Die Google Bilder-Suche bietet die Möglichkeit nach einem eigenen Bild zu suchen, indem man es einfach auf die Suchmaske zieht. Dann werden alle Suchergebnisse zu diesen Bildern angezeigt. Eine Anleitung für die google Bildersuche finden Sie hier: https://hoesmann.eu/bilddiebstahl-mit-der-google-bildersuche-finden/
Bilddiebstahl gefunden – weiteres Vorgehen
Wenn der Fotograf den Kontakt zu unserer Kanzlei aufgenommen hat, überprüfen wir anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, ob hier tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht gegeben ist. Liegt dieser vor, dann besprechen wir mit dem Fotografen das weitere Vorgehen. Dies geschieht in aller Regel per E-Mail und Telefon, sprich es ist gar nicht notwendig, dass der Rechtsanwalt lokal vor Ort ist und wir uns treffen müssen. Wir vertreten Fotografen im gesamten Bundesgebiet.
Kosten werden von der Gegenseite getragen.
Viele Fotografen scheuen den Weg zum Rechtsanwalt, weil die Angst vor hohen, nicht überschaubaren Kosten haben. Diese Angst ist gerade bei Fotografen häufig unbegründet. Hintergrund dessen ist, dass bei einer festgestellten Bildrechtsverletzung der Bilderdieb für alle Schäden aufkommen muss, welche aus einem Bilddiebstahl herrühren. Diese Schäden sind insbesondere auch die Anwaltskosten. Dies bedeutet, dass das Verfahren in aller Regel für die Fotografen kostenneutral ist. Eine Vorkasse berechnen wir übrigens nicht.
Unser Vorgehen
Wenn wir mit dem Fotografen das weitere Vorgehen abgesprochen haben, senden wir im Namen des Fotografen eine Abmahnung an den Bilderdieb. Im Rahmen dieser Abmahnung fordern wir den Bilderdieb auf, das Bild zu löschen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und auch ein Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung zu bezahlen.
Schadensersatz und Löschung
Das weitere Vorgehen hängt dann auch viel von der Reaktion des Bilderdiebes ab. Die meisten Bilderdiebe sehen ein, dass sie einen Fehler gemacht haben und sind bereit, auf einen Vergleich einzugehen. Auf diesem Weg erreichen wir in den allermeisten Fällen, dass schnell und vor allem ohne die Einschaltung von Gerichten der Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt wird.
Zum Teil sehen die Leute aber auch nicht ein, dass sie was Unrechtes getan haben und verweisen zum Beispiel darauf, dass sie das Bild bei Google gefunden haben. Nur aber weil ein Bild über Google zu finden ist, bedeutet dies nicht, dass das Bild auch genutzt werden darf. Daher kann zum Teil nicht ausgeschlossen werden, dass diese Forderung auch gerichtlich durchgesetzt werden muss. Dies sprechen wir aber selbstverständlich auch im Detail im Vorfeld mit den Fotografen ab. Das Risiko ist aber, wenn eine nachweisbare Verletzung von Urheberrechten durch den Bilderklau gegeben ist, sehr gering.
Höhe der Schadensersatzforderungen
Die Höhe der Schadenersatzforderung richtet sich immer nach der Art und der Umfang des Verstoßes. Daher kann nicht pauschal gesagt werden, was ein geklautes Bild im Internet tatsächlich wert ist.
Zur Berechnung eines möglichen Schadensersatzes wird häufig auf die Liste der Mittelstandsvereinigung Foto Marketing zurückgegriffen. Die so genannte MFM Liste gibt die marktübliche Vergütung für unterschiedliche Nutzungen an. Die Höhe kann dabei schnell mehr als 1000 € pro Bildrechtsverstoß betragen.
Mein Tipp an Sie
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Verletzung Ihrer Urheberrechte durch eine unberechtigte Fotonutzung festgestellt haben.
Weitere Zusammenarbeit
Wir arbeiten als Kanzlei für Fotorecht mit einer professionellen Bild-Suchmaschinen zusammen. Das bedeutet, wir können auch das gesamte Portfolio eines Fotografen, selbst wenn dieses mehrere 1000 Bilder umfassen sollte, laufend überprüfen und ohne den Weg über die google Bildersuche Urheberrechtsverletzungen von Ihren Fotos finden
Gerade also wenn eine Vielzahl ihrer Fotos geklaut werden könnten, empfiehlt es sich, mit einer professionellen Bildsuchmaschine zusammenzuarbeiten, um fortwährend die gesamten Fotos überprüfen zu können.
Rufen Sie uns an
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung, wenn Sie als Fotograf eine Verletzung Ihrer Bildrechte festgestellt haben. Gerne können Sie uns anrufen, damit wir Ihren Fall besprechen können.