Die Berichterstattung über Strafverfahren unterliegt presserechtlich strengen Regeln. Auch bei Verdachtsberichterstattung ist die Unschuldsvermutung zu berachten. Aktuell wird in der Bild-Zeitung und auch vielen anderen Medien über einen vermeintlichen Kinderpornographieverdacht gegen den ehemaligen deutschen Nationalverteidiger berichtet.
Wird die Unschuldvermutung verletzt, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Berichterstattung vor.
Update vom 26.09. – LG Köln untersagt Berichterstattung
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