Urheberrecht vs. Meinungsfreiheit


Das Urheberrecht wird immer wieder mal gerne verwendet, um auf die öffentliche Berichterstattung Einfluss zu nehmen und die Publikation negativer Dokumente zu unterbinden.
Denn vertrauliche Dokumente können urheberrechtlich geschützt sein und deren Publikation trotz eines öffentlichen Interesses die Rechte des Urhebers verletzen.
Das Urheberrecht gilt jedoch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht unbeschränkt.
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Fristlose Kündigung wg einer Beleidigung über Facebook ist rechtens


Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Angestellten rechtens ist, wenn dieser seinen Arbeitgeber auf Facebook beleidigt.

Im dem Fall hatte ein Auszubildender auf seiner privaten Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als “Menschenschinder und Ausbeuter” bezeichnet.
Im Rahmen seines Profils gab er als eigene Position “Leibeigener” und seine Arbeit als “dämliche Scheiße”, die er “für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen” müsse an.
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Einstweilige Verfügung gegen “Die Geldeintreiber”


Die neue Sendung auf Kabel eins “Die Geldeintreiber”, in der es um die angeblichen Methoden in der Inkassobranche geht, hat, gerade durch den Bundesverband der Inkassounternehmen, viel Kritik erfahren.

Die Kanzlei Heinemann und Partner aus Essen hat nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass in der Sendung nicht mehr die Figur des Rechtsanwalts Heinemann in Essen verwendet werden darf.
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BVerwG erlaubt das Fotografieren von Polizisten


Polizisten werden ungern während ihrer Dienstausübung fotografiert.
Immer wieder werden Fotografen aufgefordert, das Fotografieren von Polizeibeamten zu unterlassen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber einem Pressefotografen ausgesprochenes Fotografier-Verbot rechtswidrig war. Der Einsatzleiter der Polizei durfte das Fotografieren eines Spezialeinsatzkommandos während des Einsatzes nicht verbieten.
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Erstattung von Rechtsanwaltskosten für unberechtigte Abmahnung


Im Falle einer offensichtlich unberechtigten Abmahnung können die Kosten für die eigene Verteidigung nach Ansicht des Amtsgerichts Köln nicht von der Gegenseite eingefordert werden.

Nach Ansicht der Kölner Richter begründet die Geltendmachung unbegründeter Ansprüche nicht ohne Weiteres einen Anspruch auf Ersatz der zur Abwehr des Anspruchs entstandenen eignen Rechtsanwaltskosten. Insbesondere besteht keine Ersatzpflicht, wenn der Anspruchsberühmung eine vertretbare rechtliche Beurteilung zugrunde liegt, eine sogenannte Plausibilitätskontrolle.
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Christo darf Bilder des verhüllten Reichstags verbieten

Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, das einer Fotoagentur untersagt, weiterhin Fotos seiner temporären Kunstwerken zu verbreiten.

Das Landgericht hat in einem Teilurteil einer Fotoagentur untersagt, Bilder der Kunstwerke von Christo und seiner verstorbenen Frau Jeanne Claude zu vertreiben. Zu den Bildern gehören unter anderem auch Bilder des verhüllten Reichstags in Berlin.
Es führt zur Begründung aus, dass dem Künstlerehepaar ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht, da ihre Werke als temporäre Werke der Kunst besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Fotoagentur kann weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit ein Recht herleiten, Bilder von Christo ohne Erlaubnis zu publizieren.

Der verhüllte Reichstag von Christo beschäftigt die Justiz schon lange und bereits vor über 10 Jahren war Christo vor Gericht erfolgreich und verbot einem Verlag, Postkarten des verhüllten Reichstags zu verkaufen.

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    Volltext des Urteils: http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/urteil-christo/

    Urteil: Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds

    Fotos sind umfassend durch das Urheberrecht geschützt. Das gilt auch für Bilder, die Bestandteil eines RSS-Feeds sind. In einer durch die Kanzlei Hoesmann erwirkten Entscheidung hat das Landgericht Berlin (Beschluss vom 15.03.2011, Akz. 15 O 103/11) entschieden, dass das Einbinden von Bildern über RSS-Feeds in die eigene Webseite gegen das Urheberrecht des Fotografen verstößt, auch wenn der Webseitenbetreiber auf diesen Umstand ausdrücklich hinweist.

    Lesen Sie den Volltext des Urteils auf presserecht-aktuell.de.

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      Volltext – LG Berlin 15 O 103/11