WhatsApp Nutzungsbedingungen verlieren vor Gericht

Paragraph_3In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde der Messenger-Dienst WhatsApp verurteilt, in Deutschland nicht mehr die englischsprachige Vertragsbedingungen zu verwenden und ebenso ein verbessertes Impressum zu nutzen. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. (LG Berlin, Urteil vom vom 09.05.2014 – 15 O 44/13)

Der vzbv störte sich insbesondere an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp, welche nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen. Die Berliner Richter folgten der Argumentation des vzbv, englische AGB seien Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen.

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Verbraucherschutzverband mahnt google ab


Die neuen Datenschutzbestimmungen von google sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale (vzbv) rechtswidrig.
Insgesamt sollen 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sein, da diese zu unbestimmt formuliert sind oder den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Der Verband hat das Unternehmen deshalb am Freitag abgemahnt.
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