Verbraucherschutzverband mahnt google ab


Die neuen Datenschutzbestimmungen von google sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale (vzbv) rechtswidrig.
Insgesamt sollen 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sein, da diese zu unbestimmt formuliert sind oder den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Der Verband hat das Unternehmen deshalb am Freitag abgemahnt.

Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns fasst mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammen.
Auch wenn der Text auf den ersten Blick übersichtlicher und verständlicher formuliert ist, finden sich viele unbestimmte Begriffe wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“.
So ist es nach Ansicht des Verbandes für den Verbraucher nicht möglich zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Auch werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss.

Damit fehlt es nach Ansicht des vzbv an einer rechtskonformen Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.

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