Handelsblatt zitiert Urheberrechts-Experten der Kanzlei Hoesmann

Das Handelsblatt setzt sich in einem Artikel mit den Fallstricken des Urheberrechts im Netz auseinander.

Durch die Digitalisierung geht das Urheberrecht in Zeiten des Internets jeden an.

Jeder kann Opfer einer Abmahnung werden – auch schon bei kurzen Zitaten längst verstorbener Autoren. Was erlaubt ist und was nicht, erklärt Handelsblatt in seinem Artikel und unsere Kanzlei wird als Urheberrechts-Experte zitiert.

Handelsblatt: Die Fallstricke des Urheberrechts im Netz

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Praktische Probleme des geplanten Leistungsschutzrechts


Zum Thema der Leistungsschutzrechte für Verlage und deren möglichen juristischen und tatsächlichen Problemen noch ein Beispiel aus der eigenen Praxis.

Ich werde als Rechtsanwalt häufiger von Tageszeitung als Experte zu medienrechtlichen Themen zitiert. Diese Zitate erscheinen dann mit der Nennung meines Namens sowohl in der Print als auch in der Onlineausgabe der Zeitung.
Honorar bekomme ich natürlich keines, aber als bescheidener Anwalt ist man ja schon zufrieden, seinen Namen in der Zeitung lesen zu dürfen.

Wenn ich jetzt auf der Webseite meiner Kanzlei darauf aufmerksam mache, dass ich von einer Zeitung zitiert wurde, verstoße ich aber schon gegen das Leistungsschutzrecht. Auch verstoße ich gegen das Leistungsschutzrecht, wenn ich meine Aussage in der Zeitung selbst zitiere.
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Kunst und Zitat


Wer fremde Texte übernimmt, beruft sich häufig auf das urheberrechtliche Zitatrecht. Wann jedoch ein ordnungsgemäßes Zitat vorliegt, ist nicht immer eindeutig und führt häufig zu gerichtlichen Streitigkeiten. Denn die gesetzlichen Grenzen des Zitatrechts sind in der Regel wesentlich enger, als gemeinhin angenommen wird.
Besonders problematisch wird dies, wenn es um Kunstwerke geht, da diese einen erweiterten Schutzbereich haben.

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung “Blühende Landschaften” (Az. I ZR 212/10) mit dem Zitatrecht bei Kunstwerken beschäftigt und im Ergebnis das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Zitats verneint. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Übernahme von Zeitungsartikeln und Fotos in einer literarischen Collage nicht ohne Weiteres durch das Zitatrecht gedeckt.
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Welt kompakt wieder mit “Tweet des Tages” – Einschätzung RA Hoesmann


Die Welt kompakt hatte sich Anfang März entschlossen, die beliebte Rubrik des “Tweet des Tages” einzustellen. Hintergrund waren zahlreiche Beschwerden von Nutzern, deren Tweets ohne ihr Wissen gedruckt worden waren.

Nach einer offenen Diskussion im web hat Welt kompakt jetzt entschieden, die Tweets wieder aufzunehmen. Jedoch müssen Nutzer ihre Zustimmung im Vorfeld einer potenziellen Nutzung zustimmen und ihre Tweets mit dem Hashtag ### versehen.

Zu diesem Thema wurde ich von der Welt als Experte interviewt.
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Zitate und das Urheberrecht

zitat
Zitate und gerade geflügelte Worte sind eine wunderbare Möglichkeit, in ein trockenes Thema einen guten Einstieg zu finden.

Dabei sind insbesondere Zitate von Heinz Erhardt und Karl Valentin beliebt.
Diese beiden Sprachkünstler haben es in einer unvergleichlichen Art und Weise verstanden, mit der Sprache zu spielen und Sprichwörter und Ausdrücke zu prägen, die als geflügelte Worte in die deutsche Sprache eingegangen sind.

Dass diese Zitate einen urheberrechtlichen Schutz genießen können, ist vielen nicht bewusst.
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Gastbeitrag für den Mediendienst Kress – Eigene Meinung hat in Zitaten nichts zu suchen

Für den bekannten Mediendienst Kress hat Herr Rechtsanwalt Hoesmann einen Gatsbeitrag zu dem BGH Urteil “Eva Hermann” geschrieben.
Der BGH hat in dem Urteil, entgegen der beiden Vorinstanzen entschieden, dass ein Zitat des “Hamburger Abendblatt” rechtmäßig gewesen ist und damit eine kontroverse Diskussion ausgelöst.

Für Journalisten stellt sich damit die Frage, wie sie eigentlich rechtlich ordnungsgemäß zitieren. In dem Gatsbeitrag versucht Rechtsanwalt Hoesmann Antworten auf diese Frage zu geben.

Link: Gastbeitrag von Tim Hoesmann (Kanzlei Hoesmann):Eigene Meinung hat in Zitaten nichts zu suchen

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