Für den bekannten Mediendienst Kress hat Herr Rechtsanwalt Hoesmann einen Gatsbeitrag zu dem BGH Urteil “Eva Hermann” geschrieben.
Der BGH hat in dem Urteil, entgegen der beiden Vorinstanzen entschieden, dass ein Zitat des “Hamburger Abendblatt” rechtmäßig gewesen ist und damit eine kontroverse Diskussion ausgelöst.
Für Journalisten stellt sich damit die Frage, wie sie eigentlich rechtlich ordnungsgemäß zitieren. In dem Gatsbeitrag versucht Rechtsanwalt Hoesmann Antworten auf diese Frage zu geben.
Link: Gastbeitrag von Tim Hoesmann (Kanzlei Hoesmann):Eigene Meinung hat in Zitaten nichts zu suchen