Google wurde vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, seine Ergebnislisten im Falle von Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht anzupassen und Links auf bestimmte Seiten zu löschen.
Um diesem Urteil zu entsprechen, hat Google nunmehr ein Webformular für die Löschung zur Verfügung gestellt, welches Sie über diesen Link abrufen können
Für eine Löschung muss der der Antragsteller jeden zu löschenden Link begründen und auch eine Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch vermeiden.
Dieser Antrag kann im eigenem Namen, aber auch über einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Gerne stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte zu Ihrer Verfügung, wenn Sie Fragen zu der Löschung Ihrer google Suchergebnisse haben.