Google Formular für die Löschung von Suchergebnissen

icon_40Google wurde vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, seine Ergebnislisten im Falle von Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht anzupassen und Links auf bestimmte Seiten zu löschen.

Um diesem Urteil zu entsprechen, hat Google nunmehr ein Webformular für die Löschung zur Verfügung gestellt, welches Sie über diesen Link abrufen können

Für eine Löschung muss der der Antragsteller jeden zu löschenden Link begründen und auch eine Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch vermeiden.
Dieser Antrag kann im eigenem Namen, aber auch über einen Rechtsanwalt gestellt werden.

Gerne stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte zu Ihrer Verfügung, wenn Sie Fragen zu der Löschung Ihrer google Suchergebnisse haben.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (4 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...