Haftung beim Skifahren

paragraphFrischer Pulverschnee, kristallklare Luft und strahlender Sonnenschein – in den vergangenen Tagen hat das Wetter dazu beigetragen, dass im Endspurt der Skisaison nochmal alle Skifans voll auf ihre Kosten kommen. Zigtausende Wintersportler machen sich auf den Weg in die Berge. Viele Skifahrer unterschätzen aber das Risiko – das gesundheitliche und das juristische Risiko.

Tragen Sie einen Helm!

Aber jeder Wintersportler weiß auch, dass Ski- und Snowboardfahren gefährliche Sportarten sind. Jährlich gibt es zahlreiche Unfälle, die bei unglücklichem Verlauf schwerwiegende Konsequenzen mit sich tragen können. Dies haben nicht nur die Unfälle von Dieter Althaus und Michael Schumacher gezeigt. Um so wichtiger ist daher unter anderem das Tragen eines Sikhelms, wie auch eine Entscheidung des OLG München zeigt, die eine Haftung des Unfallopfers für einen unverschuldeten Unfall annahm, weil das Opfer keinen Helm trug, OLG München, Urteil vom 22.03.2012, Az.: 8 U 3652/11.

Schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab!

Unerlässlich für Sie als Skifahrer ist daher eine private Haftpflichtversicherung. Den Großteil der Skiunfälle bilden nämlich selbstverschuldete Stürze ohne Beteiligung eines anderen Skifahrers. Die Zahl der Unfälle, bei denen es zu einer Kollision zwischen 2 Fahrern kommt, ist zwar verhältnismäßig gering, doch gerade diese Unfälle zeigen wie im Fall des Dieter Althaus, dass diese die schwersten Verletzungen mit weitreichenden Konsequenzen gesundheitlicher, finanzieller und auch beruflicher Art zur Folge haben.

Grundsätzlich decken die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer medizinischen Behandlung infolge eines Skiunfalls. Dennoch sollte jeder Ski- und Snowboardfahrer eine private Haftpflichtversicherung haben, denn wer einen anderen Skifahrer schuldhaft schwer verletzt, muss ggf. nicht nur Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen, sondern unter Umständen sogar lebenslange Rente leisten, wenn die verletzte Person aufgrund des Unfalls nicht mehr erwerbsfähig ist. Dies kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko ab.

Beachten Sie die FIS Regeln

Bei einem Skiunfall sind stets die FIS-Regeln zu beachten, ungeachtet der Frage, welches Haftungsrecht Anwendung findet. Kollidieren zB zwei deutsche Skifahrer in Südtirol, so gilt zwar deutsches Haftungsrecht, jedoch sind die örtlichen Unfallregeln – in Italien also auch die FIS-Regeln – zu beachten. Die 10 FIS-Regeln des Internationalen Skiverbandes gelten als Verkehrsordnung der Skipiste, die weltweit den Maßstab für ein sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Skifahren und Snowboarden vorgeben

nm-KopieAnmerkungen Rechtsanwältin Mannshardt

Gerne stehe ich zu Ihrer Verfügung, wenn Sie Fragen haben, wie Sie sich vor Ihrem Skiurlaub bestmöglich absichern. Ich unterstützen Sie aber auch bei der schwierigen Materie des Haftungsrechts, wenn Sie bereits in einen Skiunfall verwickelt waren.

Zudem helfe ich Ihnen bei der Beratung in Fällen mit Auslandsbezug, welches Recht überhaupt Anwendung findet. Rufen Sie mich an!

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