BGH Urteil über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung

zeitungsartikelDie Darstellung eines Verdachts in den Medien ist laut des Bundesgerichtshofs (BGH) zulässig, wenn es durch das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist, über den Verdacht zu berichten. Voraussetzung ist, dass ein Mindestbestand an Wahrheit gegeben ist und zudem eine Meinungsberichterstattung vorliege. „BGH Urteil über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung“ weiterlesen

Berichterstattung über Kinder

ZeitungsartikelViele Eltern fühlen sich unwohl, wenn Informationen über ihre Kinder öffentlich publiziert werden. Immerhin besteht bei diesen öffentlichen Informationen die Gefahr, dass die Informationen in falsche Hände geraten können. Der Bundesgerichtshof sieht diese Gefahr und hat in einem Urteil entschieden, dass Informationen über Kindern nicht ohne Weiteres publiziert werden dürfen. „Berichterstattung über Kinder“ weiterlesen

Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend

ZeitungsartikelDie Erkennbarkeit einer Person im Rahmen einer Berichterstattung kann auch durch die Gesamtumstände gegeben sein. Selbst wenn nur einzelne Körperpartien gezeigt werden bzw. das Gesicht gepixelt wird, kann aus den weiteren Umständen einer Erkennbarkeit des Abgebildeten gegeben sein.

Gegen eine solche Berichterstattung kann man sich wehren.

Juristisch handelt es sich um eine erkennbare Personenaufnahme, wenn gemäß des § 22 S. 1 KUG die Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes in einer für Dritte erkennbaren Weise (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 2201, mwN) gegeben ist. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Fotografie handeln, es reicht die Reproduktion in jeder beliebigen Form aus, sprich auch Youtube Videos und öffentlice Facebook Posting unterfallen dem Merkmal der Aufnahem. (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 20).

Für eine Erkennbarkeit ist es dabei ausreichend, wenn Teile der Person abgebildet werden und aus dieser Darstellung Anhaltspunkte für den Abgebildeten entstehen, er könne möglicherweise von Dritten erkannt werden (BGH GRUR 1962, 211). Hinsichtlich des »Dritten« ist eine Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis, den der Betroffene nicht ohne Weiteres selbst unterrichten bzw. überschauen kann, ausreichend (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 22; LG Köln, ZUM-RD 2005, 351). „Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend“ weiterlesen