Rechtsanwalt Hoesmann hat im Sat1 Frühstücksfernsehen als Experte zu der Fragen Stellung genommen, ob der Verkäufer haftet, wenn er eine eBay Auktion abbricht, weil er den angebotenen Gegenstand anderweitig teurer verkaufen konnte.
Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Dieser hat entschieden, dass bei einem Abbruch der Auktion der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.
Sehen Sie das Interview hier:
Link zur Sendung:
http://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfernsehen/video/talk-schock-urteil-fuer-ebay-verkaeufer-clip
Weitere Hintergründe zu dem Urteil und eine Einschätzung von Rechtsanwalt Hoesmann lesen Sie hier:
https://hoesmann.eu/haftung-bei-abbruch-von-ebay-auktionen/