Interview von Rechtsanwalt Hoesmann zum Abbruch von eBay Aktionen

sat1_th_klRechtsanwalt Hoesmann hat im Sat1 Frühstücksfernsehen als Experte zu der Fragen Stellung genommen, ob der Verkäufer haftet, wenn er eine eBay Auktion abbricht, weil er den angebotenen Gegenstand anderweitig teurer verkaufen konnte.

Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Dieser hat entschieden, dass bei einem Abbruch der Auktion der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.

Sehen Sie das Interview hier:

sat1_th

Link zur Sendung:
http://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfernsehen/video/talk-schock-urteil-fuer-ebay-verkaeufer-clip

Weitere Hintergründe zu dem Urteil und eine Einschätzung von Rechtsanwalt Hoesmann lesen Sie hier:

https://hoesmann.eu/haftung-bei-abbruch-von-ebay-auktionen/

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (28 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...