Haftung bei Abbruch von eBay Auktionen

ebay-bilderklauDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass bei einem Abbruch der Auktion der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. In dem zugrunde liegenden Fall hat der Verkäufer einen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der Bieter bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw. Einige Stunden später brach der Verkäufer die eBay-Auktion ab, weil er außerhalb der Auktion das Auto verkauft habe.

Der Bieter begehrte danach Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags und fordert einen Schadensersatz in Höhe von 5.249 €, da das Auto einen Wert von 5250 € habe.

Zu Recht, wie der BGH in Karlsruhe jetzt in letzter Instanz entschied. Der Kaufvertrag ist wirksam zu dem Preis von 1 € geschlossen worden. Da der Wagen nicht mehr lieferbar ist, muss der Verkäufer Wertersatz leisten. Nach Ansicht der Karlsruher Robenträger ist der Kaufvertrag nicht wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB*) nichtig. Zur Begründung führen die oberste Zivilrichter aus, dass bei einer Internetauktion ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB rechtfertige. Es macht ja gerade den Reiz einer Internetauktion aus, den Auktionsgegenstand zu einem “Schnäppchenpreis” zu erwerben, während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen. Es ist eine freien Entscheidungen des Verkäufers, das Auto mit einem Startpreis von 1 € anzubieten. Er geht damit das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots ein. (BGH VIII ZR 42/14 – Urteil vom 12. November 2014)

Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
eBay Auktionen bergen für den Verkäufer immer das Risiko, dass er nicht den Preis erzielt, den er sich erhofft hat. Entscheidend ist immer das letzte Angebot., welches bei Beendigung der Auktion abgegeben worden ist. Wenn jetzt die Auktion zwischenzeitlich abgebrochen wird oder auch aufgrund eines technischen Fehlers von eBay vorzeitig beendet wird, ist trotzdem das lezte Höchstgebot entscheidend. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Verkäufer sich offensichtlich geirrt hat oder es ihm unverschuldet unmöglich ist, zu liefern.

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Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat als Experte zu diesem Thema im Sat1 Frühstücksfernsehen Stellung genommen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Fragen zum Abbruch von eBay Auktionen haben.

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