Datenschutz und Bildrecht beim Drohnen (UAS) Einsatz

hoesmann-vortragRechtsanwalt Hoesmann hat als Experte für Drohnen einen Vortrag zum Thema Datenschutz und Bildrecht bei dem Einsatz einer Drohne auf der interaerial Solutions in Hamburg gehalten.

In seinem Vortrag ging es insbesondere um die Frage, welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei dem gewerblichen Einsatz einer Drohne zu beachten.

Seinen Vortrag können Sie HIER sehen. „Datenschutz und Bildrecht beim Drohnen (UAS) Einsatz“ weiterlesen

Keine Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit.

JustiziaDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass kein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen grober Beleidigungung besteht, wenn die Beleidigungung im persönlichen Umfeld ausgesprochen wurde und keine Breitenwirkung in der Öffentlichkeit entstanden ist.

Bei rein privaten Beleidigungen bekommt man keinen Schadensersatz.

„Keine Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit.“ weiterlesen

Stress mit Grund – die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

stempelManchmal liest man Beschwerden von Künstlern, dass „schon wieder“ eines ihrer Werke von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde. Doch was ist diese Prüfstelle und was macht diese eigentlich?

Wir bringen etwas Licht in dieses Instituts und zeigen am Beispiel von Bushido, was dies praktisch bedeutet. „Stress mit Grund – die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ weiterlesen

Was muss bei Gewinnspielen und Gewinnspielkarten beachtet werden

gewinnspielDas Verteilen von Gewinnspielkarten, die die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglichen, ist eine beliebte Möglichkeit, die Einwilligung in E-Mail Werbung zu erzielen.

Denn die entsprechenden Gewinnspielkarten müssen zur Teilnahme mit persönlichen Daten ausgefüllt und an den Veranstalter geschickt werden. „Was muss bei Gewinnspielen und Gewinnspielkarten beachtet werden“ weiterlesen

Urteil LG Frankenthal: Filesharing: Beweislast des Anspruchstellers vom Vorhandensein nutzbarer Werkfragmente

Mit Urteil vom 22.07.2016 hat das LG Frankenthal entschieden, dass der Anspruchsteller, sprich der Abmahner in „Filesharing“ – Fällen grundsätzlich substanziiert darzustellen und im Zweifel zu beweisen hat, dass die von dem Anspruchsgegner konkrete zur Verfügung gestellte Datei tatsächlich das fragliche Werk oder zumindest nutzbare Teile hiervon beinhaltet. „Urteil LG Frankenthal: Filesharing: Beweislast des Anspruchstellers vom Vorhandensein nutzbarer Werkfragmente“ weiterlesen

Schlechte Kundenbewertungen können eine zulässige Meinungsäußerung darstellen

JustiziaEinkaufen im Internet ist mittlerweile Standard. Da man aber nicht unbedingt immer jeden Anbieter kennt, sind die Bewertungen anderer Käufer oft maßgeblich für die Entscheidung für oder gegen den Online-Kauf. Diese Bewertungen der Kunden können, auch wenn sie schlecht für den Verkäufer sind, von der Meinungsfreiheit geschützt sein. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht kürzlich einstimmig. Für Händler kann dies ein Problem darstellen, denn schlechte Bewertungen sind schlecht für das Geschäft. Doch nicht jede schlechte Bewertung ist trotz des Urteils der Verfassungsrichter zulässig. „Schlechte Kundenbewertungen können eine zulässige Meinungsäußerung darstellen“ weiterlesen

Was muss bei der Erstellung von Gewinnspielkarten inklusive Opt-In-Klausel beachtet werden?

JustiziaGewinnspiele sind juristisch ein Minenfeld, da eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen beachtet werden muss.

Bei Verstößen sind teure Abmahnungen möglich. Insbesondere wenn bei dem Gewinnspiel auch die Daten der Teilnehmer für mögliche Werbemaßnamen genutzt werden sollen, ist Vorsicht geboten. Hier reicht es nicht aus, dass der Kunde seinen Widerspruch zur Teilnahme (Opt-Out) erklären kann, sondern er muss aktiv zustimmen, wenn er Werbung erhalten will. Dies wird juristisch als sog. „Opt-In-Klausel“ bezeichnet. „Was muss bei der Erstellung von Gewinnspielkarten inklusive Opt-In-Klausel beachtet werden?“ weiterlesen

Smartphone-Apps genießen grundsätzlich Werktitelschutz

 

SParagraph_3eit einer geraumen Zeit gelten Computerprogramme – und auch Computerspiele als
titelschutzfähige Werke. Das bedeutet, dass der Name der Programme nicht ohne weiteres von anderen verwendet werden darf. Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.01.2016 (Az.: I ZR 202/14) nun entschieden, dass auch Domainnamen von Internetangeboten und Apps für mobile Endgeräte grundsätzlich Werktitelschutz genießen können.

Sachverhalt

Im Urteil wurde der Klägerin, die unter dem Domainnamen „wetter.de“ eine Internetseite und eine App betreibt, der Titelschutz versagt. Die Beklagte ist Inhaberin der Domain „wetter.at“ und „wetter-deutschland.com“. Unter beiden Internetseiten und Apps werden Wetterdaten und weitere Informationen über das Thema Wetter zur Verfügung gestellt.

Die Klägerin erhob Einspruch gegen die Benutzung der Bezeichnung der Beklagten für ihre Wetter-Apps, da ihrer Meinung nach diese eine Verletzung ihrer Titelschutzrechte für „wetter.de“ darstellen würden. Außerdem hat sie die Beklagte auf Unterlassung, Auskunft und Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch genommen. Die Klage war jedoch erfolglos und die eingelegte Revision hat der BGH zurückgewiesen.

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Kein Anspruch auf Ratenzahlung

IJustizian vielen rechtlichen Auseinandersetzungen geht es um Geld, manchmal auch um viel Geld. Wenn ein Schuldner kein Geld hat, kommt schnell das Thema einer möglichen Ratenzahlungsvereinbarungen auf. Bei vielen Schuldnern herrscht der Irrglaube, es gäbe einen Anspruch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung. Dem ist allerdings nicht so. Es gibt keinen wie auch immer gearteten Anspruch dahingehend, dass eine Schuld in Raten bezahlt werden darf.

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Pokémon sammeln während der Fahrradfahrt erlaubt?

Am vergangenen Freitag fand in Berlin erneut die Veranstaltung „Critical Mass“ statt. Bei dieser Veranstaltung geht es den Teilnehmern darum, unter Einhaltung aller Verkehrsregeln gemeinsam auf Fahrrädern durch die Stadt zu fahren und zu zeigen, dass Berlin trotz vieler Autos für Fahrradfahrer geeignet ist, aber noch geeigneter werden könnte. Diesem Vorhaben schlossen sich zuletzt schätzungsweise ein paar Tausend Radfahrer an.

Auf der Tour durch Berlin traf man allerdings nicht nur begeisterte Radler, sondern auch viele waghalsige Pokémontrainer, die nun anstatt ihrer Füße ihre Fahrradsattel neu entdeckt haben, um Pokémons zu sammeln und zu trainieren. „Pokémon sammeln während der Fahrradfahrt erlaubt?“ weiterlesen