Checklist Formal Warnings

abmahnungA formal warning is an extrajudicial demand to cease and desist. Such warnings are often used in copyright and competition law. Whether or not a formal warning is justified, depends on the circumstances of the individual case.

In most cases the warning is formulated and sent by an attorney. Normally the delivery of a declaration to cease and desistbwith a penalty clause is demanded alongside the payment of a lump sum of money.

If you receive such a warning, keep calm. Please do not ignore the warning.

Checklist for examining a formal warning

1. When did you become aware of the warning?
Take note of the date when you received the warning. This date is important for deadlines.

2. How was the formal warning delivered?
Did the warning come as registered mail, a simple letter or in another form, such as a fax or email? When the warning only comes as an email, it couold be a fake warning. Please examine the attachment with a virus scanner and do not open unexamined if it is not a PDF file. „Checklist Formal Warnings“ weiterlesen

Debcon Inkasso Schreiben

debcon

Unserer Medienrechts- und Rechtsanwaltskanzlei liegen zurzeit zahlreiche Inkasso-Schreiben der Firma Debcon GmbH vor.

Bei den Debcon Inkasso-Schreiben geht in der Regel um Forderungen von Abmahnkanzleien. Uns liegen Inkassoforderungen für die Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller und U + C Rechtsanwälte vor. Zum Teil wird Debcon auch für die Rechteinhaber selbst tätig und mahnt dann im Auftrag der MIG Film GmbH, M.I.C.M., oder Silwa Filmvertrieb AG die Zahlung angebliche offene Forderungen ein.

Hintergrund der Debcon Forderungen

Die Debcon Inkasso Forderungen beziehen sich in aller Regel auf angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Häufig haben unsere Mandanten vor Jahren eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen. Gegen diese Abmahnung sind viele unsere Mandanten vorgegangen und haben eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und sich gegen die Abmahnung verteidigt. Nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung haben unsere Mandanten zum Teil jahrelang nichts mehr von der Abmahnkanzlei gehört. Bis zum Eingang des Schreibens der Debcon Inkasso GmbH. „Debcon Inkasso Schreiben“ weiterlesen

Rechnungen der Firma Lassnus Limited für Luxury-Wholesale.net

luxury-wholesaleWer sich auf der Webseite Luxury-Wholesale.net anmeldet bemerkt häufig nicht, dass er auch ein zweijähriges Abo mit der Firma LASSNUS LIMITED abschließt. Diese Abonnement für den Zugang auf die Webseite Luxury-Wholesale.net läuft zwei Jahre und kostet 20 Eur pro Monat, insgesamt als 480 EUR.

Vergleichbare Angebote und die Rechnungen wie das der Firma Lassnus Ltd für Luxury-Wholesale.net sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf Luxury-Wholesale.net ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird.
Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht einiger deutscher Gerichte stehen den Betreibern der Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich gegen eine Rechnung von Lassnus Ltd für ein angebliches kostenpflichtiges Abo für Luxury-Wholesale.net verteidigen wollen. „Rechnungen der Firma Lassnus Limited für Luxury-Wholesale.net“ weiterlesen

Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Waldorf-Frommer_crUns liegen zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.

In den Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.

Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben werden in der Regel Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht, insgesamt die Summe von 815 €. „Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH“ weiterlesen

Kunst vs. Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild


Das Recht am eigenen Bild schützt die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Umgang mit seiner visuellen Erscheinung, sprich, man darf selbst bestimmen, ob man fotografiert wird und ob / wie diese Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.

Zu diesem Rechtsinstitut zählt auch bestimmen zu dürfen, ob ein Porträt verfremdet als Pop-Art Porträt verkauft werden darf oder nicht.

Dies entschied das OLG Düsseldorf in einem Rechtsstreit zwischen dem berühmten Golf-Profi Martin Kaymer und einem Händler, der verfremdete Bilder des Sportlers über seine Homepage und eine Internetauktionsplattform zum Verkauf angeboten hat.
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Werbung für Prostitution und Sexspielzeug eingeschränkt

no_aktNach einem Beschluss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), darf Werbung für Prostitution und Sexspielzeug grundsätzlich in Zukunft nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der BLM vermehrt sexualisierte Inhalte in privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen beobachtet. Die Inhalte umfassen u.a. Werbung für Bordelle und sexuelle Hilfsmittel. Über diese, auch im Tagesprogramm ausgestrahlte Werbung haben sich nach Angaben des BLM zahlreiche Zuschauer beschwert.

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Checkliste Abmahnung

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, etwas zu unterlassen. Häufig werden Abmahnungen im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht ausgesprochen. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie sie sich verhalten müssen, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, zeigen wir Ihnen mit dieser Checkliste.

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Diese Checkliste solle Ihnen helfen, die Abmahnung zu prüfen und geeignete Reaktionen aufzeigen.

Download checkliste-Abmahnung

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Rechnungen von Premium Media Service Ltd

icon_21Aktuell beobachten wir, dass viele Rechnungen der Firma Premium Media Service Ltd verschickt werden. Diese Rechnungen in Höhe von 249 EUR werden per E-Mail einer von einem Inkassobüro Pable Domainverwaltung aus Österreich zugeschickt.

Hintergrund dieser Rechnung ist ein kostenpflichtiges Abo, welches der Nutzer angeblich abgeschlossen hat.

Von der Firma Premium Media Service Ltd. konnten wir folgende Websites im Netz finden, auf welchen sich unbedarfte Nutzer kostenpflichtig anmelden können: routenplaner-24.net, horoskop-portal-24.net, rezepte-portal-24.net und tattoo-vorlagen-24.net.

Vor dem Anegbot der Premium Media Service Ltd. können wir nur warnen. Die Firma Premium Media Service Ltd. hat ihren angeblichen Firmensitz in Belize, Casa Tropicana, Reef Village, Ambergris Caye und ist dort unter der Post Office Box 134 erreichbar. In Europa werden die Rechnungen in Höhe von 249 EUR durch die Firma Pable Domainverwaltung, Kärntner Ring 5-7, 1010 Wien in Österreich verschickt.

Die Webseiten routenplaner-24.net, horoskop-portal-24.net, rezepte-portal-24.net und tattoo-vorlagen-24.net sind so gestaltet, dass der Hinweis auf die Kostenpflicht übersehen wird. „Rechnungen von Premium Media Service Ltd“ weiterlesen

Xing Legal Site Notice (impressum) deemed insufficient

ParagraphThe obligation at Xing to publish legal information about a company on its website has already been subject to much legal dispute. This legal site notice is called Impressum in germany.

The platform operator itself has already responded to this discussion and now offers the technical possibility of creating a site notice on their website.

In a very controversial and much discussed decision of the Landgericht Stuttgart (judgment dating 27th June 2014, Case No. 11 O 51/14), it was ruled that these site notices were insufficient, affirming them as a breach of competition law.

In finding the site notices to be inadequate, the legal resoning of the court was, amongst other things, that the link to the site notice was in small font, found outside of the main text, an area to which the ordinary reader would not pay attention.
Therefore the court found that the link was too inconspicuous, a link which a reader with average attentiveness could easily overlook. „Xing Legal Site Notice (impressum) deemed insufficient“ weiterlesen

LG Stuttgart: Xing Impressum nicht ausreichend

ImpressumDie Impressumspflicht bei Xing ist schon häufiger Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen.

Der Plattformbetreiber selbst hat auf diese Diskussion reagiert und bietet nunmehr auch die technische Möglichkeit, ein Impressum auf der persönlichen Xing Seite einzurichten.

Nach einer sehr kontrovers diskutierten Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 27. Juni 2014, Az. 11 O 51/14) reicht dieses XING-Impressum jedoch nicht aus und das Gericht hat einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bejaht.

In seiner Begründung, warum dieses Impressum von Xing nicht ausreichend ist, führte das Stuttgarter Landgericht unter anderem aus, dass der Link zu dem Impressum nur in einer sehr kleinen Schriftgröße gehalten sei und sich außerdem außerhalb des eigentlichen Textblocks und somit in einem Bereich befände, dem der Durchschnittsleser keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt
Daher ist der Impressumslink nach Ansicht der Robenträger von Neckar so unauffällig gestaltet, dass er von einem Leser mit einer durchschnittlichen Aufmerksamkeit leicht übersehen werden kann; daher könne von einer effektiven optischen Wandelbarkeit keine Rede mehr sein.  „LG Stuttgart: Xing Impressum nicht ausreichend“ weiterlesen