Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Waldorf-Frommer_crUns liegen zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.

In den Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.

Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben werden in der Regel Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht, insgesamt die Summe von 815 €.

Bei einer Waldorf Frommer Abmahnung gilt:

  • Keine Panik
  • Nicht unterschreiben
  • Nicht bezahlen
  • Informieren!

Insbesondere mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH aktuell die folgenden Filme ab:

  • Pompeii
  • Fack ju Göhte
  • Ender’s Game
  • Der Lieferheld – Unverhofft kommt oft
  • Chroniken der Unterwelten
  • Scary Movie 5
  • Wrong Turn

Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Als Rechtsanwalt für Urheberrecht kann ich von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sowie von der Zahlung des Betrages von 815 € ohne vorherige rechtliche Prüfung nur abraten. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass eine Unterlassungserklärung dreißig Jahre lang gültig ist. Gerade deshalb sollte eine solche Erklärung gut überlegt sein. Grundsätzlich empfehle ich, über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachzudenken.

Die Rechtslage ist in vielen Fällen gar nicht so eindeutig, wie die Kanzlei Waldorf Frommer in ihrem Abmahnschreiben glauben machen möchte. So hat der Bundesgerichtshof in zwei wichtigen Entscheidungen zum Thema Tauschbörsen festgestellt, dass der Anschlussinhaber nicht immer für seinen Telefonanschluss verantwortlich ist und somit nicht für den Verstoß haftet.

Wir haben bereits hunderte von Mandanten erfolgreich gegen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertreten und für unsere Mandanten gute Lösungen gefunden!

Wir sind bekannt als Kanzlei für Abmahnopfer. In einem Beitrag Beitrag für den NDR haben wir ausführlich zu den Tricks der Abmahnkanzleien Stellung genommen. Sehen Sie das Video hier: https://hoesmann.eu/tv-interview-die-tricks-der-abmahnanwalte/

Waldorf-Frommer

Dieses Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer dürfen Sie nicht ignorieren.
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