BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden

ZeitungsartikelIm Presserecht und Medienrecht geht es häufig um öffentliche Äußerungen. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass einzelne Äußerungen isoliert aus dem Zusammenhang gerissen und gesondert verfolgt werden.

Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Äußerungen dürften nicht rein isoliert betrachtet und aus dem betreffenden Kontext herausgelöst, sondern müssen stets im Zusammenhang beurteilt werden.
So ist bei der Deutung und Auslegung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung diese in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. „BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden“ weiterlesen

LG Bonn: Spam Ordner ist täglich zu kontrollieren

icon_19E-Mail Programme sortieren automatisch Nachrichten in ein gesondertes Postfach aus, wenn es sich um sog. Spam oder Junk E-Mails handelt. Bei Spam E-Mails handelt es sich in der Regel um unverlangt zugesendeten Nachrichten mit werbenden Inhalt.

Auch wenn die E-Mail Programme in der Regel zuverlässig arbeiten, ist es nicht ausgeschlossen, dass versehentlich wichtige Nachrichten als Spam aussortiert werden können.

Es stellt nach des Landgerichts Bonn (Urteil vom 10.01.2014, Az. 5 O 189/13) eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn nicht täglich der Spam Ordner kontrolliert wird. In dem zugrunde liegenden Urteil konnte der Beklagte sich nicht damit entlasten, dass eine E-Mail durch den Spam-Filter aussortiert wurde. „LG Bonn: Spam Ordner ist täglich zu kontrollieren“ weiterlesen

Aisling Hoey neue Mitarbeiterin der Kanzlei Hoesmann

_DSC0364-KopieDie irische Juristin Aisling Hoey, welche am Trinity College Dublin und der Humboldt Universität in Berlin Jura studiert wird unsere Kanzlei im europäischen und internationalen Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht unterstützen.

Durch ihre internationale Erfahrung wird Frau Hoey eine Bereicherung für unsere Kanzlei bei multinationalen und internationalen Rechtsfragen sein.

Wir freuen uns auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden

haus-paragrafDie Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung ist eines der Wesensmerkmal der Demokratie. Jedoch gilt diese Freiheit nicht schrankenlos.

Wie das Verwaltungsgericht in Berlin entschied, ergibt sich weder aus dem Berliner Pressegesetz noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit ein Recht für Journalisten auf Zutritt zu nicht-öffentlichen Gebäuden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die durch Flüchtlinge besetze ehemalige Gerhard-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. Nachdem der Streit über die besetze Schule eskalierte, verlangten Pressevertretern, die sich über die Lage der Flüchtlinge informieren wollten, den Zugang zum Gebäude. Dies wurde durch das Bezirksamt verweigert.

Zurecht, wie die Berliner Verwaltungsrichter in einem Eilverfahren entschieden. „Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden“ weiterlesen

LG Köln: Nur 80 EUR für ein eBay Bild sind angemessen

ebay-bilderklauDas Landgericht Köln hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren die Frage beantwortet, welcher Schadenersatz für ein unberechtigt bei eBay verwendetem Foto angemessen ist.

Das Gericht in Köln sprach dem Kläger im Ergebnis einen Schadenersatzanspruch von „nur“ 80 EUR pro Bild zu. Es blieb damit deutlich unter der ursprünglichen Forderung des Klägers.

Die Kanzlei Hoesmann hat den Beklagten vertreten und mit diesem Urteil einen Erfolg gegen die überhöhten Schadenersatzforderungen bei eBay Bildrechtsverletzungen verbuchen können. „LG Köln: Nur 80 EUR für ein eBay Bild sind angemessen“ weiterlesen

Anonyme Meinungsäußerung im Internet ist geschützt

paragraphDer Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat entschieden, dass Personen, die auf Internetportals durch unwahre Tatsachenbehauptungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Auskunft gegen den Betreiber des Portals haben, wer den Beitrag gepostet hat (Urteil v. 01. Juli 2014 – VI ZR 345/13). Ohne Einwilligung des Nutzers können grundsätzlich keine Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs weitergegeben werden. Unterlassungsansprüche gegen das Portal sowie strafrechtliche Auskunftsansprüche bezüglich der Personalien bleiben davon unberührt.

In dem streitgegenständlichen Verfahren machte der Kläger, ein frei praktizierender Mediziner, einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber einer Online-Bewertungsplattform für Ärzte geltend. Seit Entdeckung der falschen Bewertungen im November 2011 wurden auf der Internetseite mehrfach unwahre Tatsachen-Behauptungen anonym über den klagenden Mediziner verfasst. Hierdurch ist er seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Auf sein Verlangen hin löschte der Betreiber die Inhalte, die allerdings kurze Zeit später erneut auf der Plattform erschienen. Der Kläger wollte daher von dem Betreiber wissen, wer die Äußerungen ins Netz gestellt hat. Diese Auskunft wurde ihm jedoch verweigert. „Anonyme Meinungsäußerung im Internet ist geschützt“ weiterlesen

Angela Wodarczyk neue Mitarbeiterin der Kanzlei Hoesmann

_DSC0337-3-KopieWir freuen uns, mit Angela Wodarczyk eine neue Mitarbeiterin in der Kanzlei Hoesmann begrüßen zu dürfen. Frau Wodarczyk wird uns als Rechtsreferendarin in der täglichen Arbeit unterstützen.

Insbesondere die umfangreiche praktische Erfahrung, welche Frau Wodarczyk bereits als ausgebildete Werbekauffrau in der Textagentur ja|werbetexte sammeln durfte, sind auch eine Bereicherung für ihre juristische Arbeit.

In unserer Kanzlei wird sich Frau Wodarczyk insbesondere um die Rechtsfragen rund um das Urheberrecht, Internetrecht und Vertragsrecht kümmern.

TV Interview über die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher

Interview_swRechtsanwalt Tim Hoesmann hat für den Nachrichtensender N24 ein Interview über die rechtlichen Fragen rund um die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher gegeben und welche rechtlichen Folgen für Journalisten drohen, sollte die Akte publiziert werden.

In dem Interview führte Rechtsanwalt Hoesmann aus, dass es sich bei den Daten in der Akte um Informationen handele, welche zum Kernbereich der privaten Lebensführung gehören und deren Inhalt daher nicht veröffentlicht werden darf. Die Veröffentlichung ist nicht durch das allgemeine Informationsinteresse gedeckt; im Gegenteil es können sogar strafrechtliche Schritte drohen, sollte die Akte veröffentlicht werden. „TV Interview über die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher“ weiterlesen

Kein Lichtbildschutz in der Schweiz?

icon_04Schweiz und Deutschland sind enge Nachbarn – nicht jedoch im Urheberrecht. Obwohl die Schweiz wie auch Deutschland mehrere internationale Verträge über Urheberrechte unterschrieben haben, gibt es einen großen Unterschied im Urheberrecht zwischen den beiden Länder : die Schweizer kennen den Lichtbildschutz nicht.

In Deutschland schützt §72 UrhG das Ergebnis der Arbeit des Lichtbildners. Dies bedeutet, dass Schnappschüsse und weniger künstlerische Aufnahmen durch das Urheberrecht geschützt sind. Aus diesem Grund sind fast alle Bilder in Deutschland urheberrechtlich geschützt.

Die Schweizer kennen dieses Recht nicht. Bedeutet es, dass Schnappschüsse und einfache Fotografien in der Schweiz nicht geschützt sind und Fotografen bei einem Bilddiebstahl keinen Rechtsschutz haben?

Das ist nicht so einfach, wie immer mit der Schweiz. „Kein Lichtbildschutz in der Schweiz?“ weiterlesen

Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer

paragraphDas Finanzgericht in Münster hat mit Urteil vom 3. April 2014 (Az. 5 K 2386/11 U) entschieden, dass Zahlungen, welche als Aufwendungsersatz aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern gezahlt werden nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sondern einen  nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.

In dem zugrunde liegenden Verfahren hat die Klägerin durch einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt Wettbewerber wegen fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt und ließ sich die hierdurch entstandenen Kosten von den Wettbewerbern erstatten. Das Finanzamt unterwarf diese Aufwendungsersatzzahlungen der Umsatzsteuer. Nach Ansicht des Finanzamts habe die Klägerin durch die Abmahnung umsatzsteuerpflichtige Leistungen an ihre Wettbewerber erbracht, weil sie als Geschäftsführerin ohne Auftrag in deren Interesse tätig geworden sei.

Dieser Argumentation des Finanzamts schloss sich das Gericht nicht an. „Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer“ weiterlesen