Im Presserecht und Medienrecht geht es häufig um öffentliche Äußerungen. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass einzelne Äußerungen isoliert aus dem Zusammenhang gerissen und gesondert verfolgt werden.
Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschied.
Äußerungen dürften nicht rein isoliert betrachtet und aus dem betreffenden Kontext herausgelöst, sondern müssen stets im Zusammenhang beurteilt werden.
So ist bei der Deutung und Auslegung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung diese in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. „BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden“ weiterlesen

Die irische Juristin Aisling Hoey, welche am Trinity College Dublin und der Humboldt Universität in Berlin Jura studiert wird unsere Kanzlei im europäischen und internationalen Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht unterstützen.
Die Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung ist eines der Wesensmerkmal der Demokratie. Jedoch gilt diese Freiheit nicht schrankenlos.
Das Landgericht Köln hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren die Frage beantwortet, welcher Schadenersatz für ein unberechtigt bei eBay verwendetem Foto angemessen ist.
Der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat entschieden, dass Personen, die auf Internetportals durch unwahre Tatsachenbehauptungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Auskunft gegen den Betreiber des Portals haben, wer den Beitrag gepostet hat (Urteil v. 01. Juli 2014 – VI ZR 345/13). Ohne Einwilligung des Nutzers können grundsätzlich keine Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs weitergegeben werden. Unterlassungsansprüche gegen das Portal sowie strafrechtliche Auskunftsansprüche bezüglich der Personalien bleiben davon unberührt.
Wir freuen uns, mit Angela Wodarczyk eine neue Mitarbeiterin in der Kanzlei Hoesmann begrüßen zu dürfen. Frau Wodarczyk wird uns als Rechtsreferendarin in der täglichen Arbeit unterstützen.
Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat für den Nachrichtensender N24 ein Interview über die rechtlichen Fragen rund um die gestohlene Krankenakte von Michael Schumacher gegeben und welche rechtlichen Folgen für Journalisten drohen, sollte die Akte publiziert werden.
Das Finanzgericht in Münster hat mit Urteil vom 3. April 2014 (Az. 5 K 2386/11 U) entschieden, dass Zahlungen, welche als Aufwendungsersatz aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern gezahlt werden nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sondern einen nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.