LG Bonn: Spam Ordner ist täglich zu kontrollieren

icon_19E-Mail Programme sortieren automatisch Nachrichten in ein gesondertes Postfach aus, wenn es sich um sog. Spam oder Junk E-Mails handelt. Bei Spam E-Mails handelt es sich in der Regel um unverlangt zugesendeten Nachrichten mit werbenden Inhalt.

Auch wenn die E-Mail Programme in der Regel zuverlässig arbeiten, ist es nicht ausgeschlossen, dass versehentlich wichtige Nachrichten als Spam aussortiert werden können.

Es stellt nach des Landgerichts Bonn (Urteil vom 10.01.2014, Az. 5 O 189/13) eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn nicht täglich der Spam Ordner kontrolliert wird. In dem zugrunde liegenden Urteil konnte der Beklagte sich nicht damit entlasten, dass eine E-Mail durch den Spam-Filter aussortiert wurde.

Nach Ansicht der Bonner Richter hat der Beklagte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, weil er seinen Spam-Ordner nicht täglich kontrolliert hat. Da die E-Mailadresse auf dem Briefkopf des Beklagten steht, stellt er diese Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Somit liegt es nach Meinung der Robenträger in Bonn im Verantwortungsbereich des Beklagten, dass ihn alle diese Adresse gerichteten E-Mails erreichen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei der Unterhaltung eines geschäftlichen E-Mail-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter der E-Mail Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich kontrollieren muss, um versehentlich als Werbung aussortierte Emails zurück zu holen.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Das Urteil des Landgerichts ist juristisch nicht unproblematisch. Zum einen hat man in der Regel wenig bis gar keinen Einfluss, nach welchen Kriterien die E-Mails markiert und aussortiert werden. Da die meisten Filter zuverlässig arbeiten, ist die Trefferquote sehr gut, sodass in der Regel der Spam Ordner nicht kontrolliert wird. Folgt man dem Urteil, bedeutet dies, dass man den Spam Filter auch gleich ausstellen kann, da es zu den Pflichten gehört, alle E-Mails zu lesen; auch und gerade mögliche Spam E-Mails.

Zum anderen ist auch die Wertung des Gerichts problematisch, dass die E-Mail bewusst zur geschäftlichen Kommunikation freigegeben wurde. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass E-Mail Adressen angegeben werden müssen. Hier gleich anzunehmen, dass diese auch automatisch für den geschäftlichen Verkehr freigegeben ist, ist eine sehr weite Auslegung.

Hinsichtlich der Tragweite dieser Entscheidung wird es abzuwarten sein, ob sich auch andere Gerichte dieser strengen Pflicht zur Kontrolle des Spam-Ordners anschließen werden.

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