Urteil: Hohe Lizenzgebühren nur für professionelle Fotografen


Bei Verletzungen von Bildrechten werden immer wieder die Lizenzempfehlungen der MFM (Mittelstandsvereinigung Fotomarketing) als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Diese Lizenzempfehlungen gelten jedoch nur für Berufsfotografen. Trotzdem ist immer zu beobachten, dass auch Amateure sich auf diese Sätze berufen. Gerade bei eBay ist zu beobachten, dass für die unberechtigte Verwendung von Produktbildern zum Teil schon abstrus anmutende Lizenzgebühren verlangt werden.

Gegen solche hohe Abmahnungen und insbesondere gegen die Höhe der Abmahnung sollte sich der Betroffene wehren.
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Abmahnung wegen Vorschaubild auf Facebook


Wie nicht anders zu erwarten gibt es nun die erste Abmahnung wegen eines Vorschaubildes auf facebook. Die rechtliche Problematik ist bereits lang bekannt gewesen und wurde von einigen Rechtsanwälten, unter anderem auch mir, bereits häufiger angesprochen.

Der Kollege Rechtsanwalt Weiß berichtet von einer Abmahnung wegen eines, beim Teilen eines Beitrags auf Facebook, (automatisch) angezeigten Vorschaubildes.
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Urheberschutz von Gebäuden


Gebäude können urheberrechtlich geschützt sein.
Das Urheberrecht steht dabei in aller Regel dem Architekten zu. Dies bedeutet, dass Veränderungen am Gebäude, insbesondere Umbauten, wenn diese eine Veränderung des Gebäudes darstellen, in die Urheberrechte des Architekten eingreifen können. Der Architekt hat dann ein Recht, der Veränderung des Gebäudes zu widersprechen.

Das Landgericht Düsseldorf hat den Urheberrecht Schutz im Rahmen der Klage eines Architekten grundsätzlich anerkannt.
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TFP Vertrag – Muster

Bei Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind.

Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.

Auch und gerade Amateure, bei denen es nicht um das Geld, sondern um den Spaß an Fotos geht, sollten zumindest einen einfachen Vertrag schließen. Dieser Vertrag wird auch als TFP Vertrag bezeichnet.
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Die Nutzungsbedingungen von Instagram


Der Facebook Fotodienst Instagram hat neue Nutzungsrichtlinien veröffentlicht und damit eine umfangreiche Diskussion über das Urheberrecht an den Nutzerinhalten ausgelöst. Infolge dieser Diskussion hat der Fotodienst seine geplanten neuen Nutzungsbedingungen kurzfristig wieder relativiert.

In den Nutzungsbedingungen war unter anderem vorgesehen, dass der Dienst nunmehr die Erlaubnis haben soll, die von den Nutzern geposteten Inhalte, seinen Nutzernamen und insbesondere die Fotos, Werbetreibenden zur Verfügung zu stellen.
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Keine Fotos von Polizisten


Fotografieren von Polizisten ist immer eine heikle Angelegenheit.
Für die Presse hat das BVerwG entschieden, dass es Pressefotografen erlaubt ist, Polizisten zu fotografieren, da sich diese auf das auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit berufen können.

Dieses Recht gilt jedoch nicht für alle Fotografen.
Das VG Göttingen hat nunmehr entschied, dass das Fotografieren eines Polizisten durch den “einfachen” Bürger nicht gerechtfertigt ist und eine aufgrund der Fotografien durchgeführte Identitätsfeststellung gerechtfertigt war.
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Formulierung” Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage” ist unzulässig


Das Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen hat entschieden (Az. 2 U 49/12) das die im Onlinehandel durchaus übliche Angabe zur Versanddauer in der Form „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ im Rahmen der Widerrufsbelehrung unzulässig ist.

Dies ist nach Ansicht der Bremer Richter ein Verstoß gegen das UWG, denn es handelt sich bei der Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ um allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht um einen bloßen Hinweis oder eine Werbeaussage.
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Schmerzensgeld für Akt Fotos


Ein Düsseldorfer Museum muss einem Aktmodell für die Veröffentlichung von Nacktfotos 5000 € Schmerzensgeld zahlen.
Ein Akt-Foto des 37 jährigen Models wurde ohne Einwilligung des Models in einem Programmheft veröffentlicht. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und sprach der Frau das Schmerzensgeld zu; ebenso untersagte das Gericht auch die weitere Nutzung des Fotos durch das Museum.
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Amazon Marketplace: Verwendung von Produktbildern anderer Händler ist rechtswidrig


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses amazon sind in einem wichtigen Punkt unwirksam.

Bilder von Mitbewerbern dürfen trotz einer Regelung in den AGB von amazon nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden.
Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war ein Rechtsstreit zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren über amazon zum Verkauf anboten.
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