Die Nutzungsbedingungen von Instagram


Der Facebook Fotodienst Instagram hat neue Nutzungsrichtlinien veröffentlicht und damit eine umfangreiche Diskussion über das Urheberrecht an den Nutzerinhalten ausgelöst. Infolge dieser Diskussion hat der Fotodienst seine geplanten neuen Nutzungsbedingungen kurzfristig wieder relativiert.

In den Nutzungsbedingungen war unter anderem vorgesehen, dass der Dienst nunmehr die Erlaubnis haben soll, die von den Nutzern geposteten Inhalte, seinen Nutzernamen und insbesondere die Fotos, Werbetreibenden zur Verfügung zu stellen.

Dies bedeutet nichts anderes, als das dem Fotodienst eine kostenlose Lizenz zur Nutzung aller Inhalte, insbesondere auch das Recht zum Weiterverkauf eingeräumt wird.
Mit einem Schlag hätte der Fotodienstleister somit ein sehr umfangreiches Archiv an frei verfügbaren Bildern.

Jeder Nutzer akzeptiert automatisch die von dem Dienstleister vorgegebenen Nutzungsbedingungen.
Diese Nutzungsbedingungen beziehen sich ebenfalls auf bereits bestehenden Konten und vor allem auch bereits über den Fotodienst publizierte Bilder.

Die Problematik der Fotodienstleister und deren Nutzungsbedingungen wurde von Rechtsanwalt Hoesmann bereits in einem Aufsatz thematisiert und insbesondere auch die “Lizenz-Gefahr” betont, die mit den Nutzungsbedingungen drohen, insbesondere für Agenturen und Berufsfotografen.

Link: https://hoesmann.eu/fotografen-sollten-auf-nutzungsbedingungen-achten/


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Das Beispiel Instagram zeigt einmal wieder, wie wichtig es ist, auch die Nutzungsbedingungen zu beachten und sich nicht bedenkenlos bei jedem Onlinedienst anzumelden.
Gerade für Fotografen und Agenturen ist es wichtig darauf zu achten unter welchen Lizenzen Fotos im Internet publiziert werden, um zu verhindern das zum Teil vielleicht sogar aus Unkenntnis Dritten eine Lizenz an den Bildern eingeräumt wird. Mitunter kann es sogar sinnvoll sein, wie es zum Beispiel einige großen Agenturen tun, die Nutzung der Bilder für soziale Netzwerke gänzlich auszuschließen, damit ein entsprechender Missbrauch verhindert wird.

Wenn Sie Fragen zu der Nutzung ihrer in Inhalte auf Social Media Plattformen haben oder eine Überprüfung oder Anpassung Ihrer Verträge wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne bundesweit als Partner für medienrechtliche Fragen zu Ihrer Verfügung.

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