Recht auf Namensnennung

streetfoto-3Fotografen freuen sich, wenn ihre Fotos erscheinen. Noch mehr freuen sie sich, wenn auch ihr Name genannt wird.

Häufig wird der Name jedoch unterschlagen oder erscheint völlig losgelöst vom Bild-Ort.

Namensnennung für Fotografen

Die Vorschrift des § 13 UrhG als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts gibt jedem Fotografen das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem vom ihm geschaffenen Werk, sprich dem Foto. Der Fotograf hat also einen gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines Namens.

Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses des Fotografen, mit seiner Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch sein materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung seines Namens, da dessen Nennung Folgeaufträge nach sich ziehen kann.
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Praktische Probleme des geplanten Leistungsschutzrechts


Zum Thema der Leistungsschutzrechte für Verlage und deren möglichen juristischen und tatsächlichen Problemen noch ein Beispiel aus der eigenen Praxis.

Ich werde als Rechtsanwalt häufiger von Tageszeitung als Experte zu medienrechtlichen Themen zitiert. Diese Zitate erscheinen dann mit der Nennung meines Namens sowohl in der Print als auch in der Onlineausgabe der Zeitung.
Honorar bekomme ich natürlich keines, aber als bescheidener Anwalt ist man ja schon zufrieden, seinen Namen in der Zeitung lesen zu dürfen.

Wenn ich jetzt auf der Webseite meiner Kanzlei darauf aufmerksam mache, dass ich von einer Zeitung zitiert wurde, verstoße ich aber schon gegen das Leistungsschutzrecht. Auch verstoße ich gegen das Leistungsschutzrecht, wenn ich meine Aussage in der Zeitung selbst zitiere.
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Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für Verlage


Nachdem das Leistungsschutzrecht für Verlage schon lange öffentlich diskutiert worden ist, liegt nunmehr der erste Referentenentwurf und damit erstmalig auch die geplante gesetzgeberische Grundlage des Leistungsschutzrechts vor. Mit den neuen §§ 87f, 87g und 87h UrhG soll den Presseverlegern ein eigenständiges Leistungsschutzrecht für ihre Publikationen zugestanden werden.

Gemäß der Vorlage sollen Presseverleger das ausschließliche Recht bekommen, ihre Presseerzeugnisse oder auch Teile davon zu nutzen.
Dies bedeutet, dass im Ergebnis die Verlage ihre Publikation umfassend nutzen können und auch schon die Übernahme von Überschriften oder kürzesten Inhalten als Verstoß gegen das Leistungsschutzrecht geahndet werden könnte.
Dieses Recht soll dem Presseverleger für ein Jahr lang zustehen.

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Verkauf von Bootleg DVDs bei eBay ist illegal


Bootleg DVDs, also inoffizielle und von den Rechteinhabern nicht autorisierte Mitschnitte von Konzerten, dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht verkauft werden.
Der Verkauf dieser Konzertmitschnitte verletzt das urheberrechtliche Verbreitungsrecht der Rechteinhaber.

Diese Erfahrungen müssen auch immer wieder mal eBay Nutzer machen, die zum Teil regulär erworbene Konzert DVDs auf eBay anbieten. Nach außen sehen die Bootlegs DVDs wie ein originaler, autorisierter Konzertmitschnitt aus und sind zum Teil auch mit EAN Nummern und weiteren offiziellen Siegeln versehen.
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Kalkulierter Rechtsbruch – trotz einstweiliger Verfügung erneuter Abdruck eines Fotos


Das People Magazin Closer, welches vom Bauer-Verlag herausgegeben wird, hat mit dem Zweitabdruck eines Fotos von Günther Jauch eine Diskussion innerhalb der Medien und auch Juristen ausgelöst.

Hintergrund ist ein Foto, welches Günther Jauch gemeinsam mit Thomas Gottschalk und dem Außenminister Guido Westerwelle bei einem Essen in einem bekannten Berliner Restaurant zeigt. Dabei hat sich auf dem Foto die Gruppe keineswegs in eine Nische des Restaurants zurückgezogen, sondern hat sich bewusst in das “Schaufenster” eines der bekanntesten Restaurants in Berlin gesetzt.

Dagegen hatte sich Günther Jauch zur Wehr gesetzt und eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkt. Trotz dieser einstweiligen Verfügung druckte das Magazin das Bild jetzt erneut ab.
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Interview von Rechtsanwalt Hoesmann im Journalist


In der aktuellen Juniausgabe des Medienmagazins Journalist wurde ich als Experte zum Thema Abmahnungen wegen der Verwendung von Nachrichtentexten interviewt.

Hintergrund des Artikels “Überzogen” von René Martens ist, dass Nachrichtenagenturen verstärkt gegen Webseitenbetreiber vorgehen und über eine bekannte Hamburger Kanzlei umfangreiche Lizenzforderungen erheben.
Zum Teil ist es jedoch so, dass die gemahnten Texte keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, oder auch Webseitenbetreiber angeschrieben werden, die die Webseite zum Teil seit mehreren Jahren bereits gelöscht haben. Auch ist es häufig so, dass die übernommenen Textstellen vom Zitatrecht gedeckt sind und der Anspruch aus diesem Grund nicht besteht.

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Kunst und Zitat


Wer fremde Texte übernimmt, beruft sich häufig auf das urheberrechtliche Zitatrecht. Wann jedoch ein ordnungsgemäßes Zitat vorliegt, ist nicht immer eindeutig und führt häufig zu gerichtlichen Streitigkeiten. Denn die gesetzlichen Grenzen des Zitatrechts sind in der Regel wesentlich enger, als gemeinhin angenommen wird.
Besonders problematisch wird dies, wenn es um Kunstwerke geht, da diese einen erweiterten Schutzbereich haben.

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung “Blühende Landschaften” (Az. I ZR 212/10) mit dem Zitatrecht bei Kunstwerken beschäftigt und im Ergebnis das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Zitats verneint. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Übernahme von Zeitungsartikeln und Fotos in einer literarischen Collage nicht ohne Weiteres durch das Zitatrecht gedeckt.
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Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet


Informationen sind weltweit abrufbar, Gerichte in der Regel aber nur national zuständig. Dies führt in der Praxis häufiger zu dem Problem, welches Gericht bei grenzüberschreitenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig ist und ob nicht auch ein deutsches Gericht für eine im Ausland begangene Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet zuständig sein kann.

Dieses wurde jetzt vom BGH bejaht. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen eines im Ausland ansässigen Medienunternehmens ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Ansicht des BGH gegeben. Maßgeblich ist, dass sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet.
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Ariane Friedrich und das Persönlichkeitsrecht


Die bekannte deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich hat den vollen Namen und Wohnort eines Menschen öffentlich in ihrem Facebook Profil bekannt gegeben, da der Mann ihr eine anzügliche E-Mail geschickt hat.

Dies hat zu einer kontroversen Diskussion geführt, ob dies ein zulässiges Mittel ist, um sich gegen Belästigungen zur Wehr zu setzen.
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