Nur die Polizei darf Polizei heißen

PolizeiDas Oberlandesgericht Hamm hat am 20.05.2016 dem Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz für den Begriff “Polizei” gewährt. Somit darf sich nur die Polizei “Polizei” nennen.

Sachverhalt

Beim Beklagten handelt es sich um ein Privatunternehmen, das eine Internetdomain unter dem Namen “Polizei-Jugendschutz” Schulungen für Eltern betreibt. Insbesondere gibt es Online-Präsentationen, Anti-Gewalt-Seminare und Informationen zum Opferschutz.
Durch den Gebrauch des Begriffs “Polizei” wurde der Anschein erweckt, als gehöre die Internetdomain zu den Internetseiten der Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Sowohl die Verwendung des Begriffs als auch die Gestaltung des Internetauftritts mit polizeilichen Gegenständen scheinen ein Angebot der Polizeibehörden zu sein. Dass es sich jedoch um einen privaten Anbieter nur handelt, kann man nur aus dem Impressum entnehmen.

„Nur die Polizei darf Polizei heißen“ weiterlesen

Konkludente Einwilligung in Suchmaschinenverwendung durch Einstellen eines Fotos bei Facebook

facebook , logo, logo facebook
Facebook und Recht

In einem Urteil hat das OLG Köln entschieden, dass das Einstellen von Profilbildern in sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook, gleichzeitig eine konkludente Einwilligung zur Verwendung dieser Bilder in Personensuchmaschinen darstellt. (OLG Köln, Urteil v. 09.02.2010, Az. 15 U 107/09,

Voraussetzung ist, dass eine vorhandene Sperrmöglichkeit dieser Funktion nicht genutzt wurde und das Profilfoto somit ungeschützt eingestellt wurde.

Sachverhalt

In dem Kölner Fall hatte der Kläger ein Foto von sich ungeschützt auf einer Website eingestellt. Dieses Foto wurde anschließend von der Personensuchmaschine der Beklagten verwendet.
Daraufhin verklagte der Kläger die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung sowie auf die Feststellung der Schadenersatzpflicht.

„Konkludente Einwilligung in Suchmaschinenverwendung durch Einstellen eines Fotos bei Facebook“ weiterlesen