Urheberrechtsstreit zwischen Kunstprofessorin und Fortuna Düsseldorf

Ein kurioser Streit ums Urheberrecht ereignet sich laut Medienberichten in Nordrhein-Westfalen: Die Kunstprofessorin Heike Klussmann nimmt den Fußballbundesligisten Fortuna Düsseldorf in Anspruch, weil dieser mit dem Design seines letztjährigen Auswärtstrikots gegen das Urheberrecht verstieß.

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Werben auf Instagram

– Ein Drahtseilakt zwischen Kennzeichnungspflicht und Meinungsfreiheit –

Ob nun auf Twitter, Facebook, YouTube oder Instagram, es wird immer wichtiger sich selbst zu vermarkten. Doch wann wird aus der persönlichen Empfehlung Werbung? Und wann muss diese gekennzeichnet werden? Hierzu äußerte sich nun das Landgericht Hamburg (Urt. v. 31.01.2019, Az. Z XII 312 O 341/18).

Fazit: Erst ab 5000 Followern ist man wichtig!

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Löschen einer Google Bewertung

Urteil

 

Negative Bewertungen im Internet, egal ob berechtigt oder nicht, stellen für Unternehmen ein großes Problem dar. Viele potentielle Kunden orientieren sich an den Internetbewertungen.

Gerade negative Bewertungen können sich rasant verbreiten und schnell zu einem nachteiligen Ruf beitragen. Dabei werden nicht gerade selten falsche Bewertungen abgegeben oder missbraucht.

Gegen negative Bewertungen können Sie sich wehren.

Wir zeigen Ihnen, dass negative Bewertungen gelöscht werden können. So geschah es im Falle eines Gasthausbetreibers, der eine negative Bewertung bekam (LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az.: 324 O 63/17). Google wurde verurteilt, die Bewertung wieder zu löschen.

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Was muss bei Gewinnspielen und Gewinnspielkarten beachtet werden

gewinnspielDas Verteilen von Gewinnspielkarten, die die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglichen, ist eine beliebte Möglichkeit, die Einwilligung in E-Mail Werbung zu erzielen.

Denn die entsprechenden Gewinnspielkarten müssen zur Teilnahme mit persönlichen Daten ausgefüllt und an den Veranstalter geschickt werden. „Was muss bei Gewinnspielen und Gewinnspielkarten beachtet werden“ weiterlesen

Urteil LG Frankenthal: Filesharing: Beweislast des Anspruchstellers vom Vorhandensein nutzbarer Werkfragmente

Mit Urteil vom 22.07.2016 hat das LG Frankenthal entschieden, dass der Anspruchsteller, sprich der Abmahner in „Filesharing“ – Fällen grundsätzlich substanziiert darzustellen und im Zweifel zu beweisen hat, dass die von dem Anspruchsgegner konkrete zur Verfügung gestellte Datei tatsächlich das fragliche Werk oder zumindest nutzbare Teile hiervon beinhaltet. „Urteil LG Frankenthal: Filesharing: Beweislast des Anspruchstellers vom Vorhandensein nutzbarer Werkfragmente“ weiterlesen

Schlechte Kundenbewertungen können eine zulässige Meinungsäußerung darstellen

JustiziaEinkaufen im Internet ist mittlerweile Standard. Da man aber nicht unbedingt immer jeden Anbieter kennt, sind die Bewertungen anderer Käufer oft maßgeblich für die Entscheidung für oder gegen den Online-Kauf. Diese Bewertungen der Kunden können, auch wenn sie schlecht für den Verkäufer sind, von der Meinungsfreiheit geschützt sein. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht kürzlich einstimmig. Für Händler kann dies ein Problem darstellen, denn schlechte Bewertungen sind schlecht für das Geschäft. Doch nicht jede schlechte Bewertung ist trotz des Urteils der Verfassungsrichter zulässig. „Schlechte Kundenbewertungen können eine zulässige Meinungsäußerung darstellen“ weiterlesen

Was muss bei der Erstellung von Gewinnspielkarten inklusive Opt-In-Klausel beachtet werden?

JustiziaGewinnspiele sind juristisch ein Minenfeld, da eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen beachtet werden muss.

Bei Verstößen sind teure Abmahnungen möglich. Insbesondere wenn bei dem Gewinnspiel auch die Daten der Teilnehmer für mögliche Werbemaßnamen genutzt werden sollen, ist Vorsicht geboten. Hier reicht es nicht aus, dass der Kunde seinen Widerspruch zur Teilnahme (Opt-Out) erklären kann, sondern er muss aktiv zustimmen, wenn er Werbung erhalten will. Dies wird juristisch als sog. „Opt-In-Klausel“ bezeichnet. „Was muss bei der Erstellung von Gewinnspielkarten inklusive Opt-In-Klausel beachtet werden?“ weiterlesen

Smartphone-Apps genießen grundsätzlich Werktitelschutz

 

SParagraph_3eit einer geraumen Zeit gelten Computerprogramme – und auch Computerspiele als
titelschutzfähige Werke. Das bedeutet, dass der Name der Programme nicht ohne weiteres von anderen verwendet werden darf. Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.01.2016 (Az.: I ZR 202/14) nun entschieden, dass auch Domainnamen von Internetangeboten und Apps für mobile Endgeräte grundsätzlich Werktitelschutz genießen können.

Sachverhalt

Im Urteil wurde der Klägerin, die unter dem Domainnamen “wetter.de” eine Internetseite und eine App betreibt, der Titelschutz versagt. Die Beklagte ist Inhaberin der Domain “wetter.at” und “wetter-deutschland.com”. Unter beiden Internetseiten und Apps werden Wetterdaten und weitere Informationen über das Thema Wetter zur Verfügung gestellt.

Die Klägerin erhob Einspruch gegen die Benutzung der Bezeichnung der Beklagten für ihre Wetter-Apps, da ihrer Meinung nach diese eine Verletzung ihrer Titelschutzrechte für “wetter.de” darstellen würden. Außerdem hat sie die Beklagte auf Unterlassung, Auskunft und Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch genommen. Die Klage war jedoch erfolglos und die eingelegte Revision hat der BGH zurückgewiesen.

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Kein Anspruch auf Ratenzahlung

IJustizian vielen rechtlichen Auseinandersetzungen geht es um Geld, manchmal auch um viel Geld. Wenn ein Schuldner kein Geld hat, kommt schnell das Thema einer möglichen Ratenzahlungsvereinbarungen auf. Bei vielen Schuldnern herrscht der Irrglaube, es gäbe einen Anspruch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung. Dem ist allerdings nicht so. Es gibt keinen wie auch immer gearteten Anspruch dahingehend, dass eine Schuld in Raten bezahlt werden darf.

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Pokémon sammeln während der Fahrradfahrt erlaubt?

Am vergangenen Freitag fand in Berlin erneut die Veranstaltung „Critical Mass“ statt. Bei dieser Veranstaltung geht es den Teilnehmern darum, unter Einhaltung aller Verkehrsregeln gemeinsam auf Fahrrädern durch die Stadt zu fahren und zu zeigen, dass Berlin trotz vieler Autos für Fahrradfahrer geeignet ist, aber noch geeigneter werden könnte. Diesem Vorhaben schlossen sich zuletzt schätzungsweise ein paar Tausend Radfahrer an.

Auf der Tour durch Berlin traf man allerdings nicht nur begeisterte Radler, sondern auch viele waghalsige Pokémontrainer, die nun anstatt ihrer Füße ihre Fahrradsattel neu entdeckt haben, um Pokémons zu sammeln und zu trainieren. „Pokémon sammeln während der Fahrradfahrt erlaubt?“ weiterlesen