Drohnen bzw. Copter spielen eine immer größere Rolle. Mittlerweile gibt es 400.000 Drohnen in Deutschland, welche sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden. Drohnen dürfen die öffentliche Sicherheit aber nicht gefährden.
Um der stärkeren Anzahl von Drohnen und den möglichen Gefahren gerecht zu werden, hat die Bundesregierung strengere Regeln für Drohnen beschlossen.
Neue Verordnung
Die von der Bundesregierung jetzt beschlossene „Verordnung zur Regelung des Betriebes unbenannten Fluggeräten“ sieht Flugverbote für sensible Bereiche, Kennzeichnungspflichten und zusätzliche Anforderungen für die Nutzer vor.
Ziel ist es, auf der einen Seite die Privatsphäre der Bürger zu schützen, auf der anderen Seite aber auch Unfälle und Abstürze von Drohnen zu verhindern.
Kennzeichnungspflicht
Jede Drohne, welche mehr als 250 g Gewicht aufweist, muss künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein. Somit soll, im Falle eines Unfalles, der Besitzer schnell ermittelt werden können.
Erlaubnispflicht
Eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 5 kg darf in Zukunft nur noch mit einer Erlaubnis betrieben werden. Diese wird, wie bisher auch, von den zuständigen Landesbehörden erteilt. Um eine solche Erlaubnis zu bekommen, ist auch ein so genannter Drohnenführerschein erforderlich.
Drohnenführerschein
Die Bundesregierung hat darüber hinaus auch einen sogenannten Drohnenführerschein diskutiert, der für Drohnen ab zwei Kilo Gewicht gelten soll. Dieser soll an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden, die eine Prüfung vor einer anerkannten Stelle abgelegt haben. Wie genau dieser Drohnen Führerscheine praktisch aussehen wird, ist noch unklar.
Betriebsverbot
Drohnen unter fünf Kilo dürfen nicht außer Sichtweite geraten. Verboten sind zudem Flüge über sensiblen Bereichen wie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen. Zudem soll auch das Fliegen über Wohngebieten verboten werden.
Videobrillen
Flüge mithilfe einer Videobrille sind nunmehr erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.
Ausnahmen möglich
Die neue Verordnung sieht insbesondere Ausnahmen vor, wenn die geplante Nutzung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.