Link: http://www.presserecht-aktuell.de/der-model-release-vertrag/
Ein Muster finden Sie hier zum Download
Medienrecht, Urheberrecht und Wirtschaftsrecht
Link: http://www.presserecht-aktuell.de/der-model-release-vertrag/
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Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat bei Legal Tribune Online einen Aufsatz über den Hitler Fotografen Heinrich Hoffmann und die problematischen Bildrechte veröffentlicht.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2531/vom-recht-an-den-bildern-des-boesen-hitler-fotografien/
Bei (professionellen) Fotoshootings mit Personen wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei so einem Vertrag geht es im Grunde immer um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.
Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat sich in einem neuen Aufsatz bei photoscala.de mit dem Thema auseinandergesetzt und gibt Tipps, auf welche Punkte geachtet werden sollten.
http://photoscala.de/Artikel/Der-Fotograf-und-das-Fotomodell
Ein Muster finden Sie hier: Model Release Vertrag
Die Übernahme eines fremden RSS-Feeds auf der Homepage stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wenn fremder Bilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers mit dem Feed übernommen werden.
Herr Rechtsanwalt Hoesmann klärt die Anbieter, Nutzer und Fotografen in einem kurzen Aufsatz für Sylentpress.de über die juristischen Risiken bei der Übernahme von RSS-Feeds auf.
Lesen Sie mehr hier: http://www.sylentpress.de/juristische-probleme-von-rss-feeds-im-zusammenhang-mit-unberechtigter-fotonutzung/
Die Kanzlei Hoesmann arbeitet jetzt auch mit der Bildagentur Sylent Press in Hamburg zusammen und wird in Zukunft regelmäßig Beiträge dort veröffentlichen.
Der erste Beitrag setzt sich mich dem Thema der Anfechtung und Widerruf von Model Release Verträgen auseinander.
Aufsatz: http://www.sylentpress.de/anfechtung-und-widerruf-bei-einem-model-release/
Sylent Press: http://www.sylent-press.de/
In dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.
Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/
4. Haftung für Äußerungen
Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.
Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.
Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht. „Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie "privat" oder "gewerblich"?“ weiterlesen
Twitter ist mittlerweile als Kommunikationsinstrument auch in Deutschland angekommen und findet eine immer größere Anerkennung. So nutzen mittlerweile 3/4 aller im Dax geführten Unternehmen Twitter (http://redir.ec/pO5m), aber auch viele Medienschaffende, Politiker und Privatpersonen nutzen den Kurznachrichtendienst.
Im folgenden zweiteiligen Aufsatz soll es weniger um eine Verantwortlichkeit von Twitter selbst gehen, sondern vielmehr um die Verantwortlichkeit der Nutzer des Dienstes. Auch hier lauern, beginnend von der Wahl des Account Namens bis hin zu den einzelnen Tweets (Nachrichten) eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken.
Lesen Sie im ersten Teil über die rechtlichen Fallstricke des Accounts selbst, im zweiten Teil erfahren Sie dann mehr über die möglichen rechtlichen Probleme der einzelnen Tweets.
Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat in einem Gastbeitrag für redbox.de ein Urteil des Landgerichts Hamburg vorgestellt. Das Gericht hat in diesem entschieden, dass eine Übertragung der Nutzungsrechte von Fotografien aus einer Internet-Bilddatenbank ohne audrückliche Zustimmung des Urhebers rechtswidrig ist. „Gastbeitrag auf redbox.de: Nutzungsrechte an einer Fotografie nur mit Zustimmung übertragen“ weiterlesen
Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat sich in einem Aufsatz für photoscala.de intensiv mit dem kürzlich beschlossenen “Zugangserschwerungsgesetz” beschäftigt.
Mit diesem Gesetz soll der Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Netz erschwert werden, indem vor die Seiten ein Stoppschild geschaltet wird. Dieses Gesetz hat eine sehr kontroverse Diskussion ausgelöst. „Das "Zugangserschwerungsgesetz" – Pro & Contra und eine juristische Bewertung“ weiterlesen