Der Model Release Vertrag

Bei (professionellen) Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.
So hängt der wirtschaftliche Wert eines Bildes davon ab, welche Rechte an dem Bild bestehen und ob das Foto möglichst uneingeschränkt verwendet werden kann, insbesondere auch, ob es für die Werbung verwendet werden darf.
Für presserecht-aktuell habe ich in einem Aufsatz dargelegt, auf welche Punkte zu achten ist und warum auf Musterverträge aus dem Internet möglichst verzichtet werden soll.

Link: http://www.presserecht-aktuell.de/der-model-release-vertrag/

Ein Muster finden Sie hier zum Download

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    Hitler-Fotografien: Vom Recht an den Bildern des Bösen

    Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat bei Legal Tribune Online einen Aufsatz über den Hitler Fotografen Heinrich Hoffmann und die problematischen Bildrechte veröffentlicht.

    http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2531/vom-recht-an-den-bildern-des-boesen-hitler-fotografien/

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      Aufsatz: Model Release und Recht

      Bei (professionellen) Fotoshootings mit Personen wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei so einem Vertrag geht es im Grunde immer um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.

      Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat sich in einem neuen Aufsatz bei photoscala.de mit dem Thema auseinandergesetzt und gibt Tipps, auf welche Punkte geachtet werden sollten.

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        http://photoscala.de/Artikel/Der-Fotograf-und-das-Fotomodell

        Ein Muster finden Sie hier: Model Release Vertrag

        Juristische Probleme von RSS Feeds im Zusammenhang mit unberechtigter Fotonutzung – Aufsatz auf sylentpress.de

        Die Übernahme eines fremden RSS-Feeds auf der Homepage stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wenn fremder Bilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers mit dem Feed übernommen werden.

        Herr Rechtsanwalt Hoesmann klärt die Anbieter, Nutzer und Fotografen in einem kurzen Aufsatz für Sylentpress.de über die juristischen Risiken bei der Übernahme von RSS-Feeds auf.

        Lesen Sie mehr hier: http://www.sylentpress.de/juristische-probleme-von-rss-feeds-im-zusammenhang-mit-unberechtigter-fotonutzung/

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          Zusammenarbeit mit Sylent Press – Aufsatz zur Anfechtung und Widerruf von Model Release Verträgen

          Die Kanzlei Hoesmann arbeitet jetzt auch mit der Bildagentur Sylent Press in Hamburg zusammen und wird in Zukunft regelmäßig Beiträge dort veröffentlichen.

          Der erste Beitrag setzt sich mich dem Thema der Anfechtung und Widerruf von Model Release Verträgen auseinander.

          Aufsatz:  http://www.sylentpress.de/anfechtung-und-widerruf-bei-einem-model-release/

          Sylent Press: http://www.sylent-press.de/

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            Twitter und Recht – Die Tweets

            ParagraphenIn dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.

            Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/

            4. Haftung für Äußerungen

            Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.

            „Twitter und Recht – Die Tweets“ weiterlesen

            Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie "privat" oder "gewerblich"?

            Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.

            Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht. „Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie "privat" oder "gewerblich"?“ weiterlesen

            Gastbeitrag auf redbox.de: Nutzungsrechte an einer Fotografie nur mit Zustimmung übertragen

            redbox_logo2_crHerr Rechtsanwalt Hoesmann hat in einem Gastbeitrag für redbox.de ein Urteil des Landgerichts Hamburg vorgestellt. Das Gericht hat in diesem entschieden, dass eine Übertragung der Nutzungsrechte von Fotografien aus einer Internet-Bilddatenbank ohne audrückliche Zustimmung des Urhebers rechtswidrig ist. „Gastbeitrag auf redbox.de: Nutzungsrechte an einer Fotografie nur mit Zustimmung übertragen“ weiterlesen

            Das "Zugangserschwerungsgesetz" – Pro & Contra und eine juristische Bewertung

            Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat sich in einem Aufsatz für photoscala.de intensiv mit dem kürzlich beschlossenen “Zugangserschwerungsgesetz” beschäftigt.

            Mit diesem Gesetz soll der Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Netz erschwert werden, indem vor die Seiten ein Stoppschild geschaltet wird. Dieses Gesetz hat eine sehr kontroverse Diskussion ausgelöst. „Das "Zugangserschwerungsgesetz" – Pro & Contra und eine juristische Bewertung“ weiterlesen