Rechtsanwalt Schlösser aus Erfurt ist schon seit mehreren Jahren als Abmahnanwalt aktiv. Unserer Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen vor, in denen Rechtsanwalt Schlösser urheberrechtliche Verstöße wegen fehlender Quellenangabe oder Urheberangabe bei Fotos abmahnt.
In diesen umfangreichen Abmahnungen fordert Rechtsanwalt Schlösser unter anderem Auskunft über die Herkunft des entsprechenden Fotos und die Zahlung von hohen Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen.
Was ist der Hintergrund der Abmahnung von Rechtsanwalt Schlösser?
Die der Abmahnung von RA Schlösser zugrunde liegenden Bilder wurden über Stock Foto-Datenbanken wie Aboutpixel.de angeboten. In diesen sog. Stockfoto-Datenbanken können Fotografien zu einem geringen Preis und zum Teil sogar kostenlos bezogen werden.
Leider übersehen die Nutzer dieser Datenbanken manchmal das Namensnennungsrecht des Fotografen. Diesen Fehler bei der Namensnennung mahnt Rechtsanwalt Schloesser im Namen seiner Mandanten als Verstoß gegen das Urheberrecht ab. „Abmahnung wegen fehlender Urhebernennung durch Rechtsanwalt Schlösser“ weiterlesen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (VI ZR 197/13) entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern eines Mieterfestes in einer an die Mieter gerichteten Broschüre, auf denen einzelne Mieter gezeigt werden auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig ist, wenn die Bilder nicht unvorteilhaft und ehrverletzend sind und nicht heimlich angefertigt wurden.
In der Printausgabe der BILD wurde 2012 von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer am Ballermann im Mallorca berichtet.
Die Diskussion um sogenannte Posing-Bilder wird seit dem Bekanntwerden der Edathy Affäre kontrovers geführt. Im Rahmen der Diskussion hat Rechtsanwalt Hoesmann als Vertreter der Berufsfotografen an einem Streitgespräch mit Werner Schaub vom Bundesverband Bildender Künstler beim NDR teilgenommen. Thema des Gesprächs war: Nackte Kinder – was muss verboten werden?
Rechtsanwalt Hoesmann hat in der FAZ zu der Affäre Edathy und die möglichen rechtlichen Folgen des geplanten Verbots von sog. „Posing Fotos“ Stellung genommen. Bei „Posing Fotos“ sind die Kinder in der Regel nackt, es steht aber kein sexueller Kontext bei diesen Fotos im Vordergrund. Der Handel mit diesen Nacktbildern von Kindern ist bislang straflos.