Rechtsanwalt Hoesmann in einer Diskussionsrunde beim NDR

Die Diskussion um sogenannte Posing-Bilder wird seit dem Bekanntwerden der Edathy Affäre kontrovers geführt. Im Rahmen der Diskussion hat Rechtsanwalt Hoesmann als Vertreter der Berufsfotografen an einem Streitgespräch mit Werner Schaub vom Bundesverband Bildender Künstler beim NDR teilgenommen. Thema des Gesprächs war: Nackte Kinder – was muss verboten werden?

Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass das Persönlichkeitsrecht der Kinder unbedingt zu schützen ist. Ein Verbot des Handels dieser Bilder mit nackten Kindern würde nach Ansicht von Rechtsanwalt Hoesmann in keiner Weise die künstlerische Freiheit der Berufsfotografen oder die Arbeit von Fotografen in irgendeiner Weise einschränken. Fotografen gehen mit dem Thema von unbekleideten Kindern sehr sensibel um und die Erfahrung des Berufsverbandes zeigt, dass Aufnahmen und Aufträge, welche in diese Richtung gehen, im Zweifel abgelehnt werden.

Natürlich gibt es die Gefahr, dass Bilder sich verselbstständigen und in einen anderen Kontext gerückt werden können, sprich eigentlich legale Fotos durch dritte in einen anderen Kontext publiziert werden könnten, der so vom Fotografen weder beabsichtigt, noch gewollt war. Daher ist es Aufgabe des Gesetzgebers, hier deutlich zwischen den Aufnahmen als solche und dem Handel mit solchen Aufnahmen zu unterscheiben.

Sicherlich kann auch ein pauschaler Verweis auf Kunst nicht solche Fotos von Kindern rechtfertigen, gerade wenn dabei die Persönlichkeitsrechte der Kinder durch die Fotos verletzt werden.

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