Abmahnung wegen fehlender Urhebernennung durch Rechtsanwalt Schlösser

abmahnungRechtsanwalt Schlösser aus Erfurt ist schon seit mehreren Jahren als Abmahnanwalt aktiv. Unserer Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen vor, in denen Rechtsanwalt Schlösser urheberrechtliche Verstöße wegen fehlender Quellenangabe oder Urheberangabe bei Fotos abmahnt.

In diesen umfangreichen Abmahnungen fordert Rechtsanwalt Schlösser unter anderem Auskunft über die Herkunft des entsprechenden Fotos und die Zahlung von hohen Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen.

Was ist der Hintergrund der Abmahnung von Rechtsanwalt Schlösser?

Die der Abmahnung von RA Schlösser zugrunde liegenden Bilder wurden über Stock Foto-Datenbanken wie Aboutpixel.de angeboten. In diesen sog. Stockfoto-Datenbanken können Fotografien zu einem geringen Preis und zum Teil sogar kostenlos bezogen werden.

Leider übersehen die Nutzer dieser Datenbanken manchmal das Namensnennungsrecht des Fotografen. Diesen Fehler bei der Namensnennung mahnt Rechtsanwalt Schloesser im Namen seiner Mandanten als Verstoß gegen das Urheberrecht ab.

Bei Rechtsanwalt Sascha Schlösser, Augustinerstraße 48, 99084 Erfurt handelt es sich um einen Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht, der als Abmahnanwalt seit Jahren Bildrechtsverletzungen vor allem wegen des Verstoßes gegen das Namensnennungsrecht abmahnt. Zahlreiche Abmahnwebseiten warnen vor RA Schlösser.

Wen vertritt Rechtsanwalt Schlösser als Abmahnanwalt?

Bei seinen urheberrechtlichen Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Namensnennungsrecht vertritt der Erfurter Rechtsanwalt unter anderem Denise Brentrup als Erbin von Sven Brentrup, Rolf Bork und Jörg Kleinschmidt.

Die Fotografen Brentrup, Bork und Kleinschmidt bieten ihre Fotos über stock-Datenbanken wie zum Beispiel Aboutpixel zu sehr geringen Preisen an.

Sind die Abmahnungen von Rechtsanwalt Schlösser ernst zu nehmen?

Die Abmahnungen von Rechtsanwalt Schlösser sind immer sehr umfangreich geschrieben und umfassen zum Teil mehr als 20 Seiten. In diesen Abmahnung ist Rechtsanwalt Schlösser bemüht, seine Ansprüche und deren Höhe zu rechtfertigen und zitiert zahlreiche Entscheidungen aus dem Fotorecht.

Empfänger dieser Abmahnungen sollten sich nicht durch die Abmahnung von RA Schlösser verunsichern lassen.

Rechtlich ist der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung jedoch trotz aller Zweifel an der Höhe der Forderungen von Rechtsanwalt Schlösser nicht unberechtigt. Einem Fotografen steht gesetzlich ein Anspruch auf Namensnennung zu, § 13 UrhG. Daher ist über die Löschung des Bildes und die Abgabe einer sog, strafbewehrten Unterlassungserklärung unbedingt nachzudenken, um weitere rechtliche Probleme zu vermeiden.

Sind die Höhe die von Rechtsanwalt Schlösser geforderten Summen gerechtfertigt?

Rechtsanwalt Schlösser aus Erfurt kommt bei seinen Abmahnungen für Fotografien, welche durch die Fotografen zum Teil für wenige Cent angeboten werden, auf Schadensersatzforderungen für die Bildnutzung von bis zu 1.600 EUR. Zudem verlangt er auch noch Anwaltskosten aus einem Streitwert zwischen 6.000 EUR und 10.000 EUR.

Bei der Berechnung des Lizenzschadens orientiert sich Rechtsanwalt Schlösser an den Vergütungssätzen für Berufsfotografen.

Fraglich ist aber, ob dieser aus unserer Sicht marginale Verstoß gegen das Urheberrecht gleich Ansprüche von mehr als 1.000 EUR, so wie sie Rechtsanwalt Schlösser aus Erfurt in seinen Schreiben insgesamt fordert, rechtfertigt.

Es liegen zahlreiche Gerichtsentscheidungen vor, in denen Gerichte sich mit dem Namensnennungsrecht von Fotografen beschäftigt haben. Dabei betonen die deutschen Gerichte immer wieder, dass einen Unterschied zwischen Berufsfotografen und „normalen“ Fotografen gibt.

So führt das Amtsgericht Köln in seinem Urteil vom 24.05.2012 (AZ: 137 C 53/12) aus, dass im Blick bleiben muss für wen die Honorarempfehlung gemacht sind, nämlich für Berufsfotografen oder Bildagenten, also Personen, deren Geschäft die Bilderstellung und/oder der Handel mit Nutzungsrechten ist (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012 – 2 U 7/11).

Ein Aufschlag wegen Nichtnennung als Lichtbildner ist nach des Kölner Gerichts nicht geboten, wenn es sich nicht um einen ausgewiesen Berufsfotografen handelt, der nachweisen kann, dass es für ihn von wesentlicher Bedeutung ist, dass er durch Namensnennung auf seine diesbezüglichen Leistungen hinweisen kann (vgl. OLG München NJW – RR 2000, 1574).

Daher ist die Rechtslage hinsichtlich der Höhe der Schadensersatzforderungen nicht eindeutig, sondern es kommt auch immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Rechtsanwalt HoesmannWie beurteilen wir die Abmahnungen von Rechtsanwalt Schlösser?

Trotz der Zweifel an der Forderungshöhe sind Abmahnungen von Rechtsanwalt Schlösser ernst zu nehmen. Ein Verstoß gegen das Namensnennungsrecht ist ein urheberrechtlicher relevanter Vorgang. Daher ist die Löschung der entsprechenden Fotografie und die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung unbedingt zu prüfen.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zu einer Abmahnung von RA Schlösser haben.

Als Partnerkanzlei der Berufsfotografen haben wir viel mit dem Bildrecht und auch dem Namensnennungsrecht von Fotografen zu tun. Wir wissen wie wichtig dieses Recht für Berufsfotografen ist. Jedoch stimmen wir dem Kölner Gericht zu, dass es einen wesentlichen Unterschied macht, ob man Berufsfotograf ist, sprich seinen Lebensunterhalt mit der Fotografie verdient oder die Fotografie nur nebenbei betreibt.

Gerne stehen mein Team und ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Schlösser aus Erfurt wegen einer Bildrechtsverletzung bekommen haben und helfen Ihnen, sich gegen diese Bildrechtsabmahnung zu verteidigen.

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen von Rechtsanwalt Schlösser verteidigt.

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