Abmahnung wegen fehlender Urhebernennung durch Rechtsanwalt Schlösser

abmahnungRechtsanwalt Schlösser aus Erfurt ist schon seit mehreren Jahren als Abmahnanwalt aktiv. Unserer Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen vor, in denen Rechtsanwalt Schlösser urheberrechtliche Verstöße wegen fehlender Quellenangabe oder Urheberangabe bei Fotos abmahnt.

In diesen umfangreichen Abmahnungen fordert Rechtsanwalt Schlösser unter anderem Auskunft über die Herkunft des entsprechenden Fotos und die Zahlung von hohen Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen.

Was ist der Hintergrund der Abmahnung von Rechtsanwalt Schlösser?

Die der Abmahnung von RA Schlösser zugrunde liegenden Bilder wurden über Stock Foto-Datenbanken wie Aboutpixel.de angeboten. In diesen sog. Stockfoto-Datenbanken können Fotografien zu einem geringen Preis und zum Teil sogar kostenlos bezogen werden.

Leider übersehen die Nutzer dieser Datenbanken manchmal das Namensnennungsrecht des Fotografen. Diesen Fehler bei der Namensnennung mahnt Rechtsanwalt Schloesser im Namen seiner Mandanten als Verstoß gegen das Urheberrecht ab. „Abmahnung wegen fehlender Urhebernennung durch Rechtsanwalt Schlösser“ weiterlesen

Personenabbildung im Einzelfall auch ohne Einwilligung zulässig

FotografDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (VI ZR 197/13) entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern eines Mieterfestes in einer an die Mieter gerichteten Broschüre, auf denen einzelne Mieter gezeigt werden auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig ist, wenn die Bilder nicht unvorteilhaft und ehrverletzend sind und nicht heimlich angefertigt wurden.

In dem zugrundeliegenden Verfahren hatten zwei Mieterinnen einer Wohnungsbaugesellschaft diese auf Zahlung einer Geldentschädigung und von Abmahnkosten wegen einer ohne ihre Einwilligung erfolgten Veröffentlichung und Verbreitung eines Fotos in Anspruch genommen, welches sie gemeinsam auf einem von der Beklagten veranstalteten Mieterfestes zeigt.

Die Klage und die Berufung hatten keinen Erfolg. In der Revision hat der BGH nun entschieden, dass ein Anspruch schon deshalb ausscheidet weil das Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist (§ 23 I Nr. 1 KUG) und berechtigte Interessen der Abgebildeten nicht verletzt wurden (§ 23 II KUG). Deshalb war die Veröffentlichung ohne Einwilligung der Abgebildeten zulässig.

Es kommt bei der Frage, ob eine Personenabbildung ohne Zustimmung zulässig ist, immer auf die Frage des Einzelfalls an. „Personenabbildung im Einzelfall auch ohne Einwilligung zulässig“ weiterlesen

Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Fotos einer im Bikini bekleideten Frau

kameraIn der Printausgabe der BILD wurde 2012 von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer am Ballermann im Mallorca berichtet.

Zur visuellen Verdeutlichung dieses Vorfalls wurde in der Zeitung eine Fotografie des Fußballers am Strand gezeigt. Im Hintergrund dieses Fotos ist im rechten Bildrand eine Frau zu sehen, die auf einer Strandliege liegt und mit einem lilafarbenen Bikini bekleidet ist.

Die Frau in dem lilafarbenen Bikini sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und beantragte daher, die Verleger der Bildzeitung zu verurteilen, eine erneute Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen und ihr eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.

Vor dem Oberlandegericht Karlsruhe (Urteil vom 14.05.2014 – 6 U 55/13) bekam die Klägerin zum Teil recht, die weitere Veröffentlichung des Bildes ist zu unterlassen. Einen Anspruch auf Entschädigung steht der Klägerin jedoch nach Ansicht der Karlsruher Robenträger nicht zu. „Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Fotos einer im Bikini bekleideten Frau“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann in einer Diskussionsrunde beim NDR

Die Diskussion um sogenannte Posing-Bilder wird seit dem Bekanntwerden der Edathy Affäre kontrovers geführt. Im Rahmen der Diskussion hat Rechtsanwalt Hoesmann als Vertreter der Berufsfotografen an einem Streitgespräch mit Werner Schaub vom Bundesverband Bildender Künstler beim NDR teilgenommen. Thema des Gesprächs war: Nackte Kinder – was muss verboten werden?

Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass das Persönlichkeitsrecht der Kinder unbedingt zu schützen ist. Ein Verbot des Handels dieser Bilder mit nackten Kindern würde nach Ansicht von Rechtsanwalt Hoesmann in keiner Weise die künstlerische Freiheit der Berufsfotografen oder die Arbeit von Fotografen in irgendeiner Weise einschränken. Fotografen gehen mit dem Thema von unbekleideten Kindern sehr sensibel um und die Erfahrung des Berufsverbandes zeigt, dass Aufnahmen und Aufträge, welche in diese Richtung gehen, im Zweifel abgelehnt werden. „Rechtsanwalt Hoesmann in einer Diskussionsrunde beim NDR“ weiterlesen

Stellungnahme in der FAZ von Rechtsanwalt Hoesmann

fasRechtsanwalt Hoesmann hat in der FAZ zu der Affäre Edathy und die möglichen rechtlichen Folgen des geplanten Verbots von sog. „Posing Fotos“ Stellung genommen. Bei “Posing Fotos” sind die Kinder in der Regel nackt, es steht aber kein sexueller Kontext bei diesen Fotos im Vordergrund. Der Handel mit diesen Nacktbildern von Kindern ist bislang straflos.

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Fotos von Gebäuden, Personen und Marken im öffentlichen Raum


Viele Fotografen wissen nicht, aber wenn Gebäude, Personen oder Marken in der Öffentlichkeit fotografiert werden, sind auch immer Rechte Dritter zu beachten. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass damit ein generelles Fotoverbot im öffentlichen Raum einhergeht. Der Fall eines Landtagsabgeordneten der Piratenpartei erregte diesbezüglich mediale Aufmerksamkeit. Der Abgeordnete fotografierte im Kölner Hauptbahnhof das Markenlogo eines Supermarktes mit seinem Smartphone. Auf einigen Aufnahmen sind auch Beschäftigte des Supermarkts zu sehen. Kurz darauf forderte die Bundespolizei ihn dazu auf, alle Fotos zu löschen, anderweitig drohe Beschlagnahmung des Handys. Als Grund mahnte die Behörde Verletzung von Persönlichkeitsrechten an. Bis auf ein Bild musste letztendlich der Speicher des Handys geleert werden.

Wie sieht es in diesem Fall mit den Rechten des Fotografen aus und was ist generell beim Fotografieren von Gebäuden, Markenlogos und Personen im öffentlichen Raum zu beachten?
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Stellungnahme für den CentralVerband Deutscher Berufsfotografen in der Profi Foto


In der aktuellen Ausgabe der Profi Foto (Ausgabe 7/12) durfte ich mich im Namen des CentralVerbands Deutscher Berufsfotografen zu aktuellen Problemen des Urheberrechts äußern.
Es ging dabei um die Frage, ob es eine Reform des Urheberrechts geben muss, ob durch die Neuen Medien ein neues Urheberrecht nötig wird und ob Rechteverwerter stärker Aufgabe übernehmen können.
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