Die Reichweite der Erschöpfung

Verbreitung

Das Urheberrecht ist eine rechtlich komplizierte Materie, mit vielen Facetten und Regelungen.

Einer der besonderen Aspekte im Urheberrecht ist die „Erschöpfung“; damit ist nicht gemeint, dass man vor der komplizierten rechtlichen Materie zusammenbricht, sondern bei der Erschöpfung geht um die Reichweite, welche der Urheberrechtsschutz hat.

Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass der Urheber einerseits selbst entscheiden sollte, ob und in welchem Umfang Vervielfältigungen seines Werks in die Öffentlichkeit gelangen. Wenn das Werk allerdings bereits mit seiner Zustimmung veröffentlicht wurden, so soll dem Urheber keine bleibende ausschließliche Befugnis zustehen. Aus diesem Grunde wird das Recht des Urhebers durch den Erschöpfungsgrundsatz beschränkt.

Kurz gefasst bedeutet der Erschöpfungsgrundsatz: Dem Urheber wird nach der Veräußerung die Möglichkeit genommen, die Weiterverbreitung einzuschränken. „Die Reichweite der Erschöpfung“ weiterlesen

Fußball und Markenrecht


Von der FIFA und auch der UEFA ist man als Rechtsanwalt schon gewöhnt, dass diese mit aller Vehemenz die ihnen zustehenden Markenrechte durchsetzen und nicht vor teuren Abmahnungen zurückschrecken.

Jedoch ist jetzt in einem verstärkten Maße zu beobachten, dass auch Fans von Bundesliga-Vereinen abgemahnt werden, welche ohne Zustimmung des Vereins das Logo des Vereins nutzen.
So traf es auch den Betreiber des Adlerblogs eines Fanblogs von Eintracht Frankfurt. (http://www.adlerblog.de)
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Barcelona Sessel ist keine Marke

Barcelona Sessel

Der legendäre “Barcelona – Sessel”, der von dem Architekten Ludwig Mies van der Rohe entworfen wurde, ist keine dreidimensionale Marke.

Das Bundespatentgericht ( Az. 26 W (pat) 93/08) folgte dem Antrag der Klägerin, welche sich gegen die Eintragung als Marke Widerspruch eingelegt hatte. Nach Ansicht des Gerichts fehle es dem Stuhl an einer für das Markenrecht notwendigen Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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