Barcelona Sessel ist keine Marke

Barcelona Sessel

Der legendäre “Barcelona – Sessel”, der von dem Architekten Ludwig Mies van der Rohe entworfen wurde, ist keine dreidimensionale Marke.

Das Bundespatentgericht ( Az. 26 W (pat) 93/08) folgte dem Antrag der Klägerin, welche sich gegen die Eintragung als Marke Widerspruch eingelegt hatte. Nach Ansicht des Gerichts fehle es dem Stuhl an einer für das Markenrecht notwendigen Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Unterscheidungskraft besitzt eine Marke nur dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz begehrt wird, als von einem bestimmten
Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Produkte somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2002, 804 ff. – Philips). (…)

Die Warenform muss es dem durchschnittlich informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise ermöglichen, die betreffenden Waren von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden. (…)

Hiervon ausgehend war und ist die angegriffene Marke als betrieblicher Herkunftshinweis von Haus aus nicht geeignet. (…)

Die angegriffene Marke besteht aus einem Sessel und damit der im Warenverzeichnis aufgeführten Ware selbst. Dieser Sessel besteht, wie die Markenstelle unter Bezugnahme auf im Verkehr weithin anzutreffende Sessel- und Stuhlformen ausführlich und überzeugend dargelegt hat, nur aus einer Kombination durchweg vorbekannter und vor dem Eintragungszeitpunkt bereits benutzter Einzelelemente, deren Kombination und Ausführung im Einzelnen zwar von den bekannten Stuhl und Sesselformen im Detail in einzelnen Elementen abweichen und vom Design her sehr gelungen sein mag, sich aber entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin von dem vorbekannten Formenschatz nicht so erheblich entfernt, dass dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittskäufer von Sesseln die Form und besondere Elemente ins Auge springen würden und er hierin mehr als eine – im Rahmen der großen Formenvielfalt von Sitzmöbeln zu erwartende – weitere ansprechende Gestaltung eines Sessels sehen würde.

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    Quelle: BPatG, Beschl. v. 08.06.2011, Az. 26 W (pat) 93/08 – Barcelona Sessel