Fußball und Markenrecht


Von der FIFA und auch der UEFA ist man als Rechtsanwalt schon gewöhnt, dass diese mit aller Vehemenz die ihnen zustehenden Markenrechte durchsetzen und nicht vor teuren Abmahnungen zurückschrecken.

Jedoch ist jetzt in einem verstärkten Maße zu beobachten, dass auch Fans von Bundesliga-Vereinen abgemahnt werden, welche ohne Zustimmung des Vereins das Logo des Vereins nutzen.
So traf es auch den Betreiber des Adlerblogs eines Fanblogs von Eintracht Frankfurt. (http://www.adlerblog.de)

Dieser Blog wird ehrenamtlich und privat durch einen Fan der Eintracht betrieben.
Um die Kosten des Betriebs wieder etwas hereinzuholen, wurden über das Blog einige Fanartikel angeboten, bei denen auch Bezeichnungen verwendet worden sind, an denen dem Verein Eintracht Frankfurt das Markenrecht zusteht.

Das Anbieten solcher Artikel stellt einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.
Dieses musste auch der Betreiber des Adlerblogs erfahren, als er von einer Kanzlei wegen der Markenrechtsverletzungen abgemahnt worden ist und für diese Abmahnung einen vierstelligen Betrag zu zahlen hat.

Weder wurden vonseiten des Anwalts noch vonseiten des Vereins auf irgendwelche Vergleichsvorschläge eingegangen. Der Verein ließ sich nicht darauf ein, dass statt der Anwaltskosten die Summe einem ehrenamtlichen Projekt gespendet werden sollte.
Auch der Hinweis auf die phänomenalen Umsätze von knapp 60 € durch den Verkauf der Artikel konnte nicht zu einer Reduzierung führen.

Im Ergebnis konnte die Eintracht das ihr zustehende Markenrecht natürlich schützen, hat jedoch einen treuen und sehr engagierten Fan verloren.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Markenrechte sind auch von Fans zu beachten und Verstöße werden verstärkt rechtlich verfolgt.
Juristisch ist dagegen überhaupt nichts einzuwenden.

Ob sich die Vereine mit diesem Vorgehen jedoch einen Gefallen tun, in dem sie die Treuesten der Treuen, welche mit die Grundlage ihrer Beliebtheit sind, mit juristischen Schritten angehen, muss jeder Verein für sich selbst entscheiden.

Wünschenswert wäre hier sicherlich auch mal ein Vorgehen mit Fingerspitzengefühl und der Berücksichtigung der Umstände – sowohl durch den Verein als auch durch den Anwalt.
Immerhin ist ein Fußballverein, auch wenn es ein Kapitalunternehmen ist, nicht mit anderen Unternehmen zu vergleichen.

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