Werbende Pressemitteilungen müssen als Anzeige gekennzeichnet werden

Wer eine werbende Pressemitteilung eines Unternehmens unverändert übernimmt und in sein eigenes redaktionelles Angebot einbaut, muss die entsprechende Pressemitteilung als Werbung kennzeichnen.

Unterbleibt eine entsprechende Kennzeichnung, so liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wie das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 329/11) in einer Entscheidung betont.
„Werbende Pressemitteilungen müssen als Anzeige gekennzeichnet werden“ weiterlesen

Host-Provider für Beiträge verantwortlich

§
Ein Host-Provider kann für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blogeintrag eines Nutzers verantwortlich sein.

Die Firma Google bietet neben zahlreichen anderen Diensten auch die Möglichkeit an, einen Blog bei ihr unterhalten zu können. Bei diesem Blog fungiert sie als Host-Provider, sprich die Daten werden auf einem von ihren Servern zum Abruf bereitgehalten. Die Firma google hat jedoch keinen redaktionellen Einfluss auf die Gestaltung des Beitrags selbst.
Wie der BGH jetzt entschieden hat und, kann auch ein Host-Provider als Störer für die von ihm nicht verfasst oder gebilligte Äußerung eines Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10)
„Host-Provider für Beiträge verantwortlich“ weiterlesen

Einzelbilder eines Videofilms sind urheberrechtlich geschützt

Das Landgericht Hamburg (Az. 310 O 1/11) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass auch das einzelne Bild eines Videofilms geschützt ist.
Denn die Individualität des Filmwerks kommt gerade in der Bildfolge der Einzelbilder zum Ausdruck und deren Individualität besteht nicht nur aus dem Ganzen, sondern auch aus ihren einzelnen Teilen, d.h. auch das einzelne Bild selbst ist geshützt.
Der Eigenschaft als Filmwerk steht nicht entgegen, dass dieser mit Hilfe vom Computern erstellt worden ist.

„Einzelbilder eines Videofilms sind urheberrechtlich geschützt“ weiterlesen

Klage wegen Twittermeldung – Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

In einem interessanten Verfahren streiten sich zwei Rechtsanwaltskanzleien um die Frage, ob ein Tweet mit 140 Zeichen bereits eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts darstellt.
Wie Rechtsanwalt Marcus Dury LLM berichtet, wird er wegen der Twittermeldung “Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Behm Rosenbaum vor. Abgemahnt wird ein [ZENSIERT]-Film der C. Filmverleih GmbH” verklagt.
Die Klägerin, die Verleihfirma des Films, vertritt die Auffassung, dass die Twittermeldung unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptungen enthalte, da der Film einem falschen Genre zugeordnet worden ist.
Durch diese Zuordnung werde das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Verleihfirma verletz, was zu einer Kreditgefährdung führe.
Es wird interessant sein, wie das Gericht entscheiden wird und zeigt erneut deutlich, dass man auch bei Twitter genau auf seine Worte achten muss, wenn es um wertende Äußerungen geht.

Wenn Sie Fragen zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder Äußerungsrecht haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...

    Juristische Probleme von RSS Feeds im Zusammenhang mit unberechtigter Fotonutzung – Aufsatz auf sylentpress.de

    Die Übernahme eines fremden RSS-Feeds auf der Homepage stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wenn fremder Bilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers mit dem Feed übernommen werden.

    Herr Rechtsanwalt Hoesmann klärt die Anbieter, Nutzer und Fotografen in einem kurzen Aufsatz für Sylentpress.de über die juristischen Risiken bei der Übernahme von RSS-Feeds auf.

    Lesen Sie mehr hier: http://www.sylentpress.de/juristische-probleme-von-rss-feeds-im-zusammenhang-mit-unberechtigter-fotonutzung/

      Kontaktieren Sie uns

      Rechtsanwalt Hoesmann

      Telefon – 030 61 08 04 191

      Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

      office@hoesmann.eu

       

      Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



      Gerne können Sie uns bewerten:

      1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (5 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


      Loading...