Das Landgericht München hat in den Urteilen 37 O 15721/20 und 37 O 17520/20 vom 10.02.2021 entschieden, dass eine Kooperation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Google einen kartellrechtlichen Verstoß darstellt.
Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung
Bei der juristischen Diskussion, ob etwas eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung ist, kommt es maßgeblich darauf an, wie die Äußerung vom Empfänger verstanden wird und ob die Aussage hinsichtlich ihres Wahrheitsgehaltes überprüft werden kann. Ist eine entsprechende Beweisführung möglich, spricht vieles dafür, dass es sich bei der Äußerung um eine Tatsachenbehauptung handelt. „Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung“ weiterlesen
FCK wehrt sich gegen Berichterstattung der Bild-Zeitung
Der Traditionsverein 1. FC Kaiserslautern wehrt sich medial gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung. Die Roten Teufel sind aktuell in einer angespannten finanziellen Situation. In einer solchen angespannten Situation hilft es nicht, wenn dann auch noch medial durch die Boulevardpresse, hier insbesondere die Bild-Zeitung Druck auf den Verein ausübt.
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Wer ist Reichsbürger?
Der Begriff Reichsbürger wird gerne verwendet, um in politischen Diskussionen Gegner zu diffamieren. Gerade in der aktuellen Diskussion rund um die Corona Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Einschränkungen, werden Gegner dieser Einschränkungen sehr schnell in eine (rechte) Reichsbürger Ecke gestellt. Der Vorwurf ist sicherlich manchmal berechtigt, jedoch nicht immer.
Jemanden als Reichsbürger zu bezeichnen, kann unter Umständen sogar eine strafbare Beleidigung sein.
Es stellt sich die Frage, wer eigentlich Reichsbürger ist.
Klarnamenpflicht bei Facebook
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine Klarnamenpflicht bei Facebook gilt. Facebook hatte zwei Nutzer gesperrt, da diese sich weigerten, einen Klarnamen anzugeben. Die obersten Münchener Richter haben diese Sperrung von Facebook jetzt bestätigt. Die Sperrung erfolgte zu Recht, da die Nutzer gegen die Klarnamenpflicht bei Facebook verstoßen haben. (Urt. v. 8.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre und 18 U 5493/19 Pre)
Rassistische Beleidigung ist keine Meinungsfreiheit
Eine rassistische Beleidigung unterfällt nicht der Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist ein umfassendes Grundrecht in Deutschland. Viele, zum Teil auch beleidigende Äußerungen unterfallen unter Umständen noch der Meinungsfreiheit. Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat unterfallen jedoch rassistische Beleidigungen, wie zum Beispiel der Ausruf „Ugah, Ugah“ in Bezug auf einen dunkelhäutigen Arbeitskollegen nicht der Meinungsfreiheit.
Beschluss vom 02. November 2020, 1 BvR 2727/19 „Rassistische Beleidigung ist keine Meinungsfreiheit“ weiterlesen
Kerngleicher Verstoß im Urheberrecht
Wird gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen stellt sich auch immer die Frage, ob es sich um einen kerngleichen Verstoß handelt. Hintergrund dessen ist, dass nicht nur ausdrückliche Verstöße gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe bedeuten, sondern auch kerngleiche Verstößen mit umfasst sind. „Kerngleicher Verstoß im Urheberrecht“ weiterlesen
Gericht untersagt Bewertung eines Rechtsanwalts
Mit Erfolg hat sich ein Rechtsanwalt dagegen gewehrt, dass er vom Gegner eine negative Bewertung bekommen hat.
Das Landgericht München sah in der negativen Bewertung eine Beeinträchtigung des Rechtsanwalts in seinem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Denn durch die Bewertung wird die wirtschaftliche Stellung des Anwalts geschwächt und andere Marktteilnehmer und potentielle Mandanten werden hierdurch von Geschäften abgehalten. Bei der Bewertung selbst handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, da impliziert wird, die Bewertung stamme von einem Mandanten.
Rechtsanwalt ist Interessenvertreter
Grundsätzlich sind Bewertungen im Internet zulässig. Jedoch ist hier die Besonderheit eines Rechtsanwalts zu berücksichtigen. Ein Rechtsanwalt ist Interessenvertreter seines Mandanten, insbesondere bei Streitigkeiten mit anderen Parteien. Es gehört zur Eigenart des anwaltlichen Berufes, dass ein Erfolg für seinen eigenen Mandanten, dies auch immer eine Niederlage für den Gegner darstellt. Gute Ergebnisse für den eigenen Mandanten werden regelmäßig von der gegnerischen Partei als negativ angesehen. Zu Recht führen die Münchener Richter zur Begründung aus, dass ss zu einer Verzerrung von Bewertungen kommen würde, wenn Gegner, welche verloren haben, den Anwalt bewerten würde. Es wäre dann nicht mehr ersichtlich, dass sie eigentlich gute Arbeit für ihre Mandanten leistet.
Zielgruppe von Onlinebewertungen
Zielgruppe von Onlinebewertungen sind potentielle Mandanten. Diese schauen sich regelmäßig die Bewertungen an, bevor sie mit einem Anwalt in Kontakt treten wollen. Für den Gegner sind diese Bewertungen aber regelmäßig nicht interessant. Ein verständiger Betrachter geht daher davon aus, dass der Bewertung ein wie auch immer gearteter Kontakt als Mandant vorausging. Dieses ist aber gerade nicht der Fall, wenn der Gegner eine Bewertung abgeben. Hier fehlt an einem Mandantenkontakt.
Bewertung ist wahrheitswidrig
Durch die Bewertung impliziter Gegner, dass eine Zusammenarbeit in welcher Weise auch immer mit dem Rechtsanwalt stattgefunden habe. Als Gegner kommt man jedoch nicht in der Weise mit dem Rechtsanwalt in Kontakt, wie es zum Beispiel typischerweise für den Mandanten der Fall ist. Daher haben die Münchner Richter die Bewertung als wahrheitswidrig angesehen.
LG München I, Urteil vom 20.11.2019 – 11 O 7732/19
Rechtsanwalt Hoesmann
Bewertung im Internet sind für viele Unternehmen ein Ärgernis. Gerade durch die weite Auslegung der Meinungsfreiheit ist es mitunter schwierig möglich, gegen negative Bewertung vorgehen zu können. Das Landgericht München zeigt aber deutlich Grenzen auf, wann die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten ist und eine Bewertung tatsächlich eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt.
Daher ist bei jeder Bewertung auch zu prüfen, in welchem Verhältnis das Unternehmen und der Bewertende stehen und ob es vielleicht aus diesen Gründen möglich ist, gegen die Bewertung erfolgreich vorgehen zu können.
Der Medienstaatsvertrag
Am 7. November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser Medienstaatsvertrag wird den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Der neue Medienstaatsvertrag gilt auch für Onlineplattformen und für soziale Medien. Darüber hinaus gilt dieser auch auch für Plattform wie Suchmaschinen, welche Medieninhalte bereitstellen, diese aber nicht selbst produzieren
Mit dem mit dem Medienstaatsvertrag will der Gesetzgeber auf die veränderte Medienlandschaft reagieren.
Link: Medienstaatsvertrag
Verurteilung wegen Beleidigung für verfassungswidrig erklärt
Trulla ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Beleidigung, sondern eine Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungsfreiheit weiter gestärkt und den Begriff der Trulla nicht als Beleidigung qualifiziert. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung war daher nicht verfassungskonform.
Wenn sich der juristische Trend jede beleidigende Äußerung als Meinungsfreiheit anzusehen fortsetzt, wird es bald fast unmöglich sein, jemanden noch beleidigen zu können. „Verurteilung wegen Beleidigung für verfassungswidrig erklärt“ weiterlesen