Doxing und das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten
Todeslisten, Publikation von Adressen und zum Teil öffentliche Profile von werden häufig im Internet und auf sozial Media Diensten von politischen und persönlichen Gegnern publiziert. Bislang war es schwierig, solche Inhalte juristisch tatsächlich erfassen und verbieten zu können, da es sich um bereits öffentliche Daten handelte. Deshalb hat der Gesetzgeber jetzt dem § 146 a im Strafgesetzbuch eingeführt, der solche Publikationen im Internet unter Strafe stellt. „Doxing ist strafbar“ weiterlesen
Die Moderatoren Jörg Thadeusz und Marion Brasch werden bis zur Bundestagswahl keine Sendungen mehr im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) moderieren. Hintergrund dessen ist eine vermeintlich aktive Unterstützung des Wahlkampfs einer Partei im aktuellen Bundestagswahlkampf. Nach der Geschäftsordnung des RBB dürfen Mitarbeiter des Senders in den sechs Wochen vor dem Wahltermin in keiner Rundfunksendung auftreten, wenn sie sich im jeweiligen Wahlkampf aktiv betätigt haben.
Interview Rechtsanwalt Hoesmann
Rechtsanwalt Hoesmann von der Medienrechtkanzlei Hoesmann hat zu diesem Thema dem Deutschlandfunk Kultur ein Radiointerview gegeben. Im Rahmen dieses Radiointerview ging Rechtsanwalt Hoesmann insbesondere auch auf die Pflicht zur Neutralität ein, welche der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. So ist nach Art. 11 des Rundfunkstaatsvertrages der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur Unparteilichkeit verpflichtet. Tritt ein bekannter Moderator aktiv im Wahlkampf auf, kann dies tatsächlich ein Verstoß gegen die Unparteilichkeit darstellen.
Kein klassischer Wahlkampf
In den beiden hier diskutierten Fällen liegt jedoch keine klassische Wahlkampfhilfe vor. Beide Moderatoren haben zwar aktiv eine Partei bzw. einen Politiker unterstützt, jedoch keinen klassischen Wahlkampf gemacht oder eine Parteiempfehlung ausgesprochen. Da die Satzung des rbb hier keinerlei Einschränkungen vorliegt, was jetzt genau unter einer aktiven Wahlkampfhilfe zu verstehen ist, ist die Sendepause wg. eines möglichen Verstoßes gegen die Satzung gerechtfertigt.
Parteizeitung und Unterstützungsanzeige
Der Moderator Thadeusz hatte für eine FDP Parteizeitung ein Beitrag geschrieben, die Radiomoderatorin Brasch, welche neben ihrer Moderatorentätigkeit auch als Künstlerin aktiv ist, hat einen Dankaufruf von Künstlern für einen Politiker der Linken unterzeichnet. In der Öffentlichkeit werden beide vornehmlich als Moderatoren wahrgenommen. Daher werden Äußerungen und Tätigkeiten, selbst wenn diese nicht mit der Tätigkeit als Moderators in Verbindung stehen, mit der beruflichen Tätigkeit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Verbindung gebracht.
Parteipolitik nicht verboten
Die Sendepause bedeutet nicht, dass nicht beide Moderatoren nicht auch politisch aktiv sein dürfen. Vorsicht, im Hinblick auf die Neutralität, ist nur in den sechs Wochen vor der Wahl geboten. Um seitens des Senders erst gar nicht in den Verdacht zu kommen, ist ein „Sendeverbot“ in der kurzen Zeit vor dem Wahltermin auch gerechtfertigt. Hier ist im Ergebnis, so Rechtsanwalt Hoesmann, die Neutralität des Senders höher zu gewichten als eine parteipolitische Arbeit der Moderatoren.
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“Hängt die Grünen“ mit diesem Wahlplakat macht die rechtsextreme Splitterpartei „III Weg“ zurzeit bundesweit Schlagzeilen. Das Wahlplakat wird von vielen als rechte Hetze und als „Hatespeech“ aufgefasst, ruft es doch eindeutig zweideutig zur Gewalt gegen die Grünen auf. Die Wahlwerbung wurde daher in einigen Gemeinden verboten und das Wahlplakat musste abgehängt werden. „Verwaltungsgericht Hängt die Grünen ist eine zulässige Meinungsäußerung“ weiterlesen
Das Landgericht München hat in den Urteilen 37 O 15721/20 und 37 O 17520/20 vom 10.02.2021 entschieden, dass eine Kooperation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Google einen kartellrechtlichen Verstoß darstellt.
Bei der juristischen Diskussion, ob etwas eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung ist, kommt es maßgeblich darauf an, wie die Äußerung vom Empfänger verstanden wird und ob die Aussage hinsichtlich ihres Wahrheitsgehaltes überprüft werden kann. Ist eine entsprechende Beweisführung möglich, spricht vieles dafür, dass es sich bei der Äußerung um eine Tatsachenbehauptung handelt.„Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung“ weiterlesen
Der Traditionsverein 1. FC Kaiserslautern wehrt sich medial gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung. Die Roten Teufel sind aktuell in einer angespannten finanziellen Situation. In einer solchen angespannten Situation hilft es nicht, wenn dann auch noch medial durch die Boulevardpresse, hier insbesondere die Bild-Zeitung Druck auf den Verein ausübt.
Der Begriff Reichsbürger wird gerne verwendet, um in politischen Diskussionen Gegner zu diffamieren. Gerade in der aktuellen Diskussion rund um die Corona Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Einschränkungen, werden Gegner dieser Einschränkungen sehr schnell in eine (rechte) Reichsbürger Ecke gestellt. Der Vorwurf ist sicherlich manchmal berechtigt, jedoch nicht immer.
Jemanden als Reichsbürger zu bezeichnen, kann unter Umständen sogar eine strafbare Beleidigung sein.
Es stellt sich die Frage, wer eigentlich Reichsbürger ist.
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine Klarnamenpflicht bei Facebook gilt. Facebook hatte zwei Nutzer gesperrt, da diese sich weigerten, einen Klarnamen anzugeben. Die obersten Münchener Richter haben diese Sperrung von Facebook jetzt bestätigt. Die Sperrung erfolgte zu Recht, da die Nutzer gegen die Klarnamenpflicht bei Facebook verstoßen haben. (Urt. v. 8.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre und 18 U 5493/19 Pre)
Eine rassistische Beleidigung unterfällt nicht der Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist ein umfassendes Grundrecht in Deutschland. Viele, zum Teil auch beleidigende Äußerungen unterfallen unter Umständen noch der Meinungsfreiheit. Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat unterfallen jedoch rassistische Beleidigungen, wie zum Beispiel der Ausruf „Ugah, Ugah“ in Bezug auf einen dunkelhäutigen Arbeitskollegen nicht der Meinungsfreiheit.
Wird gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen stellt sich auch immer die Frage, ob es sich um einen kerngleichen Verstoß handelt. Hintergrund dessen ist, dass nicht nur ausdrückliche Verstöße gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe bedeuten, sondern auch kerngleiche Verstößen mit umfasst sind.„Kerngleicher Verstoß im Urheberrecht“ weiterlesen
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