Ein Kunstwerk als (un)wesentliches Beiwerk im Hintergrund

Auch Kunstwerke im Hintergrund eines Videos können urheberrechtlich relevant sein. Eine Künstlerin ging mit Erfolg dagegen vor, dass in mehreren Videos die Nachbildung ihres Kunstwerk großformatigen und abgebildet gewesen ist.

Das nachgebildete Kunstwerk war als Wanddekoration in einem Nagelstudio angebracht. Die Inhaberin des Nagelstudios hat in mehreren Videos ihr Nagelstudio und sich selbst vorgestellt, aber auch immer wieder das Kunstwerk im Hintergrund großformatigen mit abgebildet.

Die Künstlerin sah in dieser der Nachbildung und der Publikation in dem Video eine Verletzung ihrer Rechte. Das Landgericht Flensburg ihr recht und Verbot die weitere Publikation des Videos. (LG Flensburg, Beschluss vom 7.5.2021 – 8 O 37/21) „Ein Kunstwerk als (un)wesentliches Beiwerk im Hintergrund“ weiterlesen

Nacktbilder Schadensersatz

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Wer ungefragt Nacktbilder seiner Expartnerin an Dritte weitergibt, muss damit rechnen, dass ein Schadensersatz gezahlt werden muss. Das Landgericht Offenburg hat jetzt einer Frau eine Entschädigung in Höhe von 5000 € zugesprochen, weil ihr Ex Partner nackt und Intimbilder unter anderem auch an ihren Arbeitgeber weitergegeben hat. „Nacktbilder Schadensersatz“ weiterlesen

Nutzung eines Fotos eines Prominenten

Fotos Prominenten

Prominente Personen dürfen fotografiert und deren Bilder auch regelmäßig ohne deren Zustimmung genutzt werden. Wie der Bundesgerichtshof jetzt jedoch feststellte, haben auch prominente trotz einer hohen medialen Präsenz ein Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung. Der Bundesgerichtshof untersagte die Nutzung des Namens und des Fotos des “Traumschiffkapitäns” für die Bewerbung einer Kreuzfahrt. BGH Urteil – I ZR 207/19 vom 21.01.21

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Handelsblatt unterliegt im Streit um Urheberrecht

Handelsblatt Urheberrecht

Die Kanzlei Hoesmann hat sich in einem Rechtsstreit gerichtlich gegen das Handelsblatt durchgesetzt. Das Handelsblatt hat Fotografien unseres Mandanten unter Missachtung des Urheberrechts publiziert.

Das Landgericht Frankfurt folgt der Rechtsauffassung unserer Kanzlei, dass die Fotos unberechtigt verwendet worden sind. ( Landgericht Frankfurt 30. November 2020, Az. 2-06 O 403/20). Die vom Landgericht Frankfurt erlassene einstweilige Verfügung wurde durch Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens des Handelsblattes als endgültige Regelung akzeptiert. „Handelsblatt unterliegt im Streit um Urheberrecht“ weiterlesen

Personenfoto und die DSGVO

personenfotos

Nach Einführung der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) herrscht aktuell große Unsicherheit unter Fotografen und Juristen, ob das bewährte System des Kunsturhebergesetzes (KUG), sprich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Fotos von Personen auch ohne deren Einwilligung publiziert werden dürfen, in der Diskussion. Der Bundesgerichtshof hat jetzt zumindest für Journalisten für Klarheit gesorgt, dass die bewährte des KUG auch weiterhin gilt. „Personenfoto und die DSGVO“ weiterlesen

Schulfotografie Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Bestechlichkeit

Schulfotografie

Aktuell liegen mir zahlreiche Anfragen von Schuldirektoren und Lehrern aus ganz Deutschland vor. Diese wurden von der Staatsanwaltschaft Bochum angeschrieben, dass gegen sie ein Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit nach § 332 Strafgesetzbuch geführt wird. Gerade für verbeamtete und angestellte Lehrer ein schwerer Vorwurf!

Ich erläutere Ihnen, was die Hintergründe des Ermittlungsverfahrens sind, wie Sie sich optimalerweise verhalten sollten und wie ich Ihnen als Rechtsanwalt helfen kann.

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Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung von Fotos

Urteil

Der Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung von Fotos ist unter Fototgrafen, Rechtsanwälten und Gerichten umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen seines Urteils (Aktenzeichen I ZR 187/17) zu Schadensersatz und Streitwert für nicht professionelle Fotos Klartext gesprochen. 100 € für das Foto eines Amateurs sind als Schadensersatz bei der unberechtigten Verwendung eines Fotos angemessen.

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Konzerninterne Weitergabe von Fotos

Konzerninterne

Konzerne, Stiftungen und Dachverbände kaufen häufig zentral Fotos und andere urheberrechtlich geschützte Werke ein und geben diese dann zur Publikation konzernintern weiter. Dies ist ein rechtliches Risiko.

Die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken gilt – so lange sie nur zwischen wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmen eines Konzerns stattfindet – nicht als Verbreitung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Daher ist es auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ein rechtmäßig erworbenes Foto konzernintern auch durch andere, als den Vertragspartner genutzt wird. Nicht mehr konzernintern und damit ein möglicher Verstoß gegen das Urheberrecht ist es aber, wenn das Werk von einer rechtlich selbstständige Schwestergesellschaften oder Kooperationspartner genutzt wird.

Konzerninterne Weitergabe

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