Medienrecht in der Praxis – Recht am eigenen Bild

Die Frage, welche Personen fotografiert und welche Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen, beurteilt sich nach dem „Recht am eigenen Bild”, einem sogenannten besonderen Persönlichkeitsrecht.

http://www.youtube.com/watch?v=0OuKz9_m-iM

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