Inkasso Forderungen von DEBCON GmbH / Urmann und Collegen

urmann
Ende des letzten Jahres hat die Kanzlei Urmann und Collegen Aufmerksamkeit dadurch erregt, dass Sie Ihre offenen Forderungen aus Filesharing Abmahnungen Inkassounternehmen angeboten hat.
Die DEBCON GmbH aus Witten hat offensichtlich Forderungen gekauft und verschickt nun in erste Inkassoschreiben, in welchem sie zur Zahlung einer Summe in Höhe von 1286,80 € auffordern.

Nach den uns vorliegenden Schreiben handelt es sich offensichtlich um Serienbriefe.
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Constantin Film verbreitet gefälschte Kopien von “Blutzbrüdaz”

filesharing
Im Kampf gegen Raubkopien greift die Unterhaltungsindustrie jetzt auch mal auf kreative Maßnahmen zurück.
So berichtet das Webportal gulli, dass das Filmunternehmen Constantin bei seinem neuen Kinofilm Blutzbrüdaz zu einer kreativen Methode gegriffen hat, um Raubkopierer das Leben etwas schwerer gemacht, bzw. sie auch auf die Folgen ihrer Handlungen aufmerksam zu machen.
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Zitate und das Urheberrecht

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Zitate und gerade geflügelte Worte sind eine wunderbare Möglichkeit, in ein trockenes Thema einen guten Einstieg zu finden.

Dabei sind insbesondere Zitate von Heinz Erhardt und Karl Valentin beliebt.
Diese beiden Sprachkünstler haben es in einer unvergleichlichen Art und Weise verstanden, mit der Sprache zu spielen und Sprichwörter und Ausdrücke zu prägen, die als geflügelte Worte in die deutsche Sprache eingegangen sind.

Dass diese Zitate einen urheberrechtlichen Schutz genießen können, ist vielen nicht bewusst.
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Werbende Pressemitteilungen müssen als Anzeige gekennzeichnet werden

Wer eine werbende Pressemitteilung eines Unternehmens unverändert übernimmt und in sein eigenes redaktionelles Angebot einbaut, muss die entsprechende Pressemitteilung als Werbung kennzeichnen.

Unterbleibt eine entsprechende Kennzeichnung, so liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wie das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 329/11) in einer Entscheidung betont.
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AG München: Rentnerin haftet für Hooligan Film

Das Amtsgericht München ist für seine Rechteinhaber freundliche Rechtsprechung bekannt. In einer Ende November gefällten Entscheidung hat sich das Amtsgericht jedoch selbst übertroffen. (AG München Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11))

Das Amtsgericht München hat eine Rentnerin auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von über 600 € verurteilt, weil angeblich über ihren Anschluss ein Hooligan Film über ein Filesharing Programm öffentlich angeboten wurde.
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Abmahnungen wegen falscher Widerrufsbelehrung

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Anfang November 2011 trat die neue Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatigen Übergangsfrist in Kraft. Online Händler sind somit verpflichtet, nur noch die neue Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Wie nicht anders zu erwarten, liegen schon erste Abmahnungen wegen des angeblichen Verstoßes gegen die neue Widerrufsbelehrung vor. Keine 7 Tagen nach In-Kraft-treten der neuen Regelungen wurde einer unserer Mandanten bereits abgemahnt. Die Online-Händler, bzw. deren Rechtsanwälte verlieren wirklich keine Zeit mehr.

Im Rahmen dieser Abmahnungen wird gerügt, dass die eingestellte Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gegeben ist. Aufgrund des Verstoßes soll der abgemahnte Händler, es handelt sich um einen eBay Handel, eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben und zudem die durch den Anwalt entstanden Kosten in Höhe von 546,69 € ausgleichen.

Auch wenn es immer auf den Einzelfall ankommt und daher einer pauschale Beurteilung nicht möglich ist, so zeigt sich doch häufig, dass Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtlich angegriffen werden können und eine Verteidigung gerade gegen die Höhe der geltend gemachten Kosten möglich ist.
Zudem sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen in der Regel zu weit gefasst.
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Neue Widerrufsbelehrung in Kraft

Ab dem 4. August 2011 gilt eine neue Widerrufsbelehrung. Hintergrund sind einige Entscheidungen des EUGH, welche in deutsches Recht umgewandelt werden müssen, daher hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Änderung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts verabschiedet, welches am 4.08.2011 in Kraft tritt.

In diesem Gesetz, nachzulesen im Bundesgesetzblatt 2011, S. 1600, findet sich eine neue Muster Widerrufsbelehrung.
Ich empfehle, diese neue Widerrufsbelehrung unbedingt zu verwenden, da ansonsten Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.
Muster Widerrufsbelehrung:

Kino.to offline – Was die Nutzer zu befürchten haben

Das größte deutschsprachige Film-Streamingportal “kino.to” wurde durch die Polizei geschlossen und zahlreiche Betreiber verhaftet. (Hintergründe auf presserecht-aktuell.de)

Fraglich ist, ob auch die Nutzer der Plattform, sprich die Zuschauer der Filme mit straf- oder auch zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen müssen.
Herr Rechtsanwalt Hoesmann von Kanzlei Hoesmann aus Berlin nimmt hierzu Stellung:

Bei der Webseite muss ganz klar zwischen den Betreibern und dem Nutzer unterschieden werden. Die Handlungen der Betreiber der Webseite sind ohne Zweifel strafrechtlich relevant und werden zu Recht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Dass die Nutzer eine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen, halte ich für unwahrscheinlich.

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500 Auktionen in 6 Wochen sind eine gewerbliche Tätigkeit bei eBay

Bei eBay droht Privatverkäufern die Gefahr, dass sie als gewerbliche Händler eingestuft werden können, wenn sie in einem kurzen Zeitraum zu viele Auktionen tätigen.
Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit ist insbesondere die Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Bewertungen und die Zahl der Auktionen. Wie das OLG Hamm (Urteil vom 15.03.2011, Az. I-4 U 204/10) entschieden hat, liegt einer gewerbliche Tätigkeit vor, wenn innerhalb von sechs Wochen 500 Angebote bei eBay eingestellt werden. Dabei kommt es nach Ansicht der Richter nicht darauf an, dass diese Artikel auch verkauft worden sind. Das Einstellen alleine begründet schon einer gewerbliche Tätigkeit.

Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann:
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