Durch das Prostituiertenschutzgesetz kommen auf Betreiber von Bordellen, Escort Agenturen und damit verbundene Dienstleister umfangreiche Änderungen zu.
Betreiber benötigen jetzt eine Konzession und haben umfangreiche Pflichten. Die Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft und bereits jetzt sollten die Betroffenen sich auf die Änderungen einstellen. In einer zweiteiligen Serie stellen wir Ihnen das Gesetz und die Änderungen vor. In dem ersten geht es um die neuen Pflichten von Prostituierten und in dem zweiten Teil um die Pflichten der Betreiber. „Das Prostituiertenschutzgesetz für Betreiber“ weiterlesen

Die Nachbarschaft zu Bordellen und Sex-Clubs ist für viele Mieter ein Grund, die Miete zu kürzen. Viele Clubs und Bordellbetriebe weichen daher in Gewehrgebiete aus, um die möglichen Probleme mit den Nachbarn zu umgehen.
Nach einem Beschluss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), darf Werbung für Prostitution und Sexspielzeug grundsätzlich in Zukunft nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden.
In Saarbrücken wurde gerade umfangreich der Sperrbezirk ausgeweitet. Juristischer Hintergrund ist eine sog. Sperrgebietsverordnung, welche jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet erlassen darf.