Der Corona Lockdown ist nicht verhältnismäßig

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Viele Unternehmen leiden unter dem neuen Lockdwon der Corona Beschränkungen. Unabhängig von ausgefeilten und genehmigten Hygienekonzepten, umgesetzten Maßnahmen und zum Teil teuren Investitionen in die Infrastruktur hat der neue pauschale Lockdown der Corona Beschränkungen ihr Geschäft zum Erliegen gebracht. Dieser zweite Lockdown für viele der Unternehmen den finanziellen Todesstoß bedeuten.

Dies ist für viele Unternehmen umso gravierender, als dass das pauschale gesetzliche Berufsverbot wahrscheinlich gar nicht juristisch haltbar ist, da die Maßnahme nicht angemessen ist.

Hintergrund dessen ist, dass eine beschränkende Maßnahme, welche dermaßen in die Freiheitsgrundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit, eingreift, auch einer juristischen Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten muss. Ob die Maßnahme des 2. Lockdowns tatsächlich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhält, darf zu Recht bezweifelt werden. „Der Corona Lockdown ist nicht verhältnismäßig“ weiterlesen

Prostitution und die neuen Corona Beschränkungen

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Dank Covid geht seit dem 2. November das Rotlicht wieder aus und Prostitution ist verboten. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Infektionsschutzgesetz und den Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

Vom 2. November bis zum Ende des Monats sind weitestgehend alle Freizeitaktivitäten beschränkt, Kunst und Kultur quasi komplett zum Erliegen gebracht und auch die persönliche Freiheit des Einzelnen durch Kontaktbeschränkungen sehr eingeschränkt. Besonders hart trifft es Bordelle, Prostituierte und die gesamte Rotlichtbranche. Die Prostitution ist dank Corona mit einem bundesweiten Totalverbot belegt. „Prostitution und die neuen Corona Beschränkungen“ weiterlesen