Der Betreiber einer gewerblichen Facebook Seite kann verpflichtet werden, seine Fanpage aus Datenschutzgründen abzuschalten. Ein effektiver Datenschutz muss möglich sein. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) steht fest, dass Datenschutzbehörden sich hierzu auch an die Betreiber von Fanpages wenden und diesen das Betreiben der Pages auf Facebook untersagen können. Damit ist nicht alleine Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich.
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Rechtsanwalt Hoesmann hat als Experte für Drohnen einen Vortrag zum Thema Datenschutz und Bildrecht bei dem Einsatz einer Drohne auf der interaerial Solutions in Hamburg gehalten.
Das Verteilen von Gewinnspielkarten, die die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglichen, ist eine beliebte Möglichkeit, die Einwilligung in E-Mail Werbung zu erzielen.
Im Augenblick wird viel über die neue Pokémon GO App diskutiert, die seit Kurzem auch in Deutschland verfügbar ist. Pokémon sind „Taschenmonster“ und eine Erfindung der japanischen Spielindustrie.