Verbraucherschutzverband mahnt google ab


Die neuen Datenschutzbestimmungen von google sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale (vzbv) rechtswidrig.
Insgesamt sollen 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sein, da diese zu unbestimmt formuliert sind oder den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Der Verband hat das Unternehmen deshalb am Freitag abgemahnt.
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Datenschutz in sozialen Netzwerken

Laut einer repräsentativen Studie der Bitkom passen bereits acht von zehn Nutzern in sozialen Netzwerken das Datenschutzniveau ihren eigenen Wünschen an. In einer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien in Auftrag gegebenen Studie gaben 77 % der Befragten an, die Einstellungen zur Privatsphäre in Netzwerken aktiv zu verändern. Gerade bei jungen Leuten werden die Datenschutz-Einstellungen sehr ernst genommen. So passen 89 % der 14-29 jährigen Nutzer ihre Einstellungen individuell an.
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Muster Datenschutzerklärung zum google “+1” Button

Google “+1” ist der neue Service von google.
Mit diesem neuen Angebot möchte google dem Sozialen Netzwerk Facebook Konkurrenz machen. Unter anderem bietet google ein Plug-In an, um die eigene Webseite mit dem Netzwerk google plus zu verlinken.
Hier können datenschutzrechtliche Risiken lauern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass persönliche Daten der Besucher an google übertragen werden. Um die Gefahr einer möglichen Abmahnung zu minimieren, bietet die Kanzlei Hoesmann eine kostenlose Muster Datenschutzerklärung an.