Auf vielen Webseiten sind mittlerweile sogenannte Social Media Button von twitter, facebook und Co eingebunden, mit denen der Nutzer einfach und unkompliziert seine Zustimmung für einen Beitrag zum Ausdruck bringen kann.
Ob diese mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar sind, ist umstritten.
Technisch wird bei solchen Vorgängen immer eine Verbindung zwischen dem jeweiligen Benutzerkonto bei Twitter, Facebook & Co. und der Webseite hergestellt.
Genau diese Verknüpfung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland umstritten, da unklar ist, welche Daten genau vom Nutzer zum Anbieter übertragen werden.
Insbesondere in rügen die Datenschützer, dass es hier an den erforderlichen Erklärungen seitens des Benutzers fehle.
Auch wenn es hier noch nicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen ist, können mögliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht verfolgt werden. Auf diesen Umstand weist insbesondere das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hin.
Eine mögliche Lösung stellt eine Zwei Klick Lösung dar, wie sie vom heise Verlag vorgeschlagen wird.
Das Konzept dahinter sieht in einfachen Worten so aus, dass standardmäßig keine Verbindung zu dem Social Media Dienst hergestellt wird, sondern erst auf Zustimmung des Nutzers eine entsprechende Verbindung hergestellt wird. Somit ist sichergestellt, dass Daten nur mit Zustimmung des Nutzers übertragen werden.
Sicherlich eine gute und praktikable Lösung der datenschutzrechtlichen Problematik.
Wir haben diese Lösung gewählt, um unseren Lesern die Möglichkeit zu geben, ihre Zustimmung zu unseren Beiträgen zu geben, aber auf der anderen Seite auch eine datenschutzrechtlich saubere Lösung zu haben.