Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Betreiber einer Website, die in Deutschland unter der Top Level Domain .de abrufbar ist, für eine Urheberrechtsverletzung auch im Ausland verantwortlich gemacht und dort verklagt werden. Sofern die Website auch vom Ausland abrufbar ist, ist eine Haftung möglich. „Internationale Zuständigkeit – Abrufbarkeit genügt für Verstoß im Inland“ weiterlesen
Verwechslungsgefahr der Marke von SKYPE und SKY
Im Markenrechtsstreit zwischen dem Pay-TV Sender Sky und dem VoIP-Telefondienst Skype hat der EuGH in einem Urteil die Verwechselungsgefahr zwischen den beiden Namen bejaht. Folge dieses Urteil ist, dass der Begriff „Skype“ nicht markenrechtlich geschützt werden kann. „Verwechslungsgefahr der Marke von SKYPE und SKY“ weiterlesen
Google und das Recht auf Vergessen
Der EuGH hat entschieden, dass google bestimmte Links löschen muss. Durch dieses „Recht auf Vergessen“ ist es Betroffenen möglich eine Löschung derjenigen Links zu verlangen, die eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen.
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Das Recht auf Vergessen im Internet
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 13.05.2014 (Az. C-131/12) könnte das Internet verändern und kam für viele Experten überraschend. Der EuGH hat entschieden, dass jeder von Google verlangen kann, dass bei Suchen im Zusammenhang mit seinem Namen bestimmte Webseiten mehr nicht angezeigt werden dürfen.
Nach Ansicht der europäischen Richter überwiege in der Regel das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz die ökonomischen Interessen der Suchmaschinenbetreiber und die Informationsinteressen der Internetnutzer. Lediglich bei Personen des öffentlichen Lebens dürfte die Abwägung anders ausfallen. Damit bekommt jede Person die Möglichkeit, Inhalte welche seine Person betreffen, aus der Suchmaschine löschen zu lassen. „Das Recht auf Vergessen im Internet“ weiterlesen
EuGH: Urheberrechtsverletzungen im EU-Ausland können auch im eigenem Land verfolgt werden
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Urheber bei Urheberrechtsverletzungen im EU – Ausland gestärkt. Nach dem Urteil des EuGH kann der Urheber an dem Gericht seines Wohnortes gegen den Verletzer vorgehen, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat.
In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen französischen Musiker, der gegen die Verbreitung einer ungenehmigten CD-Veröffentlichung durch ein englisches Unternehmen vorging.
Der EuGH bejahte im Ergebnis die Zuständigkeit der französischen Gerichte.
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